Die Christen treffen auf die weitverbreitete Anschauung, daB der Kult der Götter und der Toten nicht miteinander vereinbar sind. Nur heraus ragende Menschen, die Heroen, finden ausnahmsweise ein Grab in einem Tempel. Nach ebenso weitverbreiteter Ansicht, die vom römischen Recht formuliert wird, ist der gehörige Ort für die Gräber drauBen vor den Stadt mauern. Die Gräber ordnen sich nach der Zugehörigkeit der Verstorbenen zur Familie und zunächst nicht nach der Zugehörigkeit zu einem religiösen Bekenntnis. Die Verbindung von anti kern Totenmahl und christlicher Eucharistie überwindet bei den Christen diese vom religiösen Empfinden her sich auftuende, wenn auch vom Glauben überwundene Spannung. Gleichwohl bleibt zunächst eine scharfe Trennung zwischen den Kult räumen bei den Coemeterien und dem eucharistischen Altar in den Gemein dekirchen. Der aus der allgemeinen Totenehrung sich herauslösende Märtyrerkult schlägt hier die Brücke. Die Märtyrer sind Christus ähnlich geworden, sie ziehen nun zum Altar als der Stätte des Opfers Christi; auch wenn dieser Altar sich in der Gemeindekirche innerhalb der Stadtmauern befindet. Das Märtyrergrab hat inzwischen eine Anziehungskraft als Ort für die Bestattung ausgeübt. Dem Zug der Märtyrerreliquien in die Kulträume mit regel mäBigem Gottesdienst folgen die Gläubigen mit ihrem Wunsch, in der Kir che bestattet zu werden, urn des Gebetes der Märtyrer und der Lebenden teilhaftig zu werden. Ob man das zulassen solI, darüber herrscht lange keine einhellige Meinung.
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