
Der funktionale Zusammenhang zwischen bilanzieller Betrachtungsweise und Drittvergleich bei der Kapitalerhaltung im GmbH
Dissertationsschrift
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Die Arbeit setzt sich eingehend und kritisch mit der Änderung des30 GmbHG durch das MoMiG auseinander. Vorausgegangen war das "November-Urteil" des BGH vom 24.11.2003, das wegen seiner Auswirkungen auf das Cash-Pooling eine überaus lebhafte Diskussion ausgelöst hatte. Der Autor beleuchtet das Für und Wider der durch das "Nichtanwendungsgesetz" wiederbelebten bilanziellen Betrachtungsweise und kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber des MoMiG ebenso wie zuvor der BGH - wenn auch in entgegengesetzter Richtung - über das Ziel hinausgeschossen ist. Er plädiert für ein neues Verständnis...
Die Arbeit setzt sich eingehend und kritisch mit der Änderung des
30 GmbHG durch das MoMiG auseinander. Vorausgegangen war das "November-Urteil" des BGH vom 24.11.2003, das wegen seiner Auswirkungen auf das Cash-Pooling eine überaus lebhafte Diskussion ausgelöst hatte. Der Autor beleuchtet das Für und Wider der durch das "Nichtanwendungsgesetz" wiederbelebten bilanziellen Betrachtungsweise und kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber des MoMiG ebenso wie zuvor der BGH - wenn auch in entgegengesetzter Richtung - über das Ziel hinausgeschossen ist. Er plädiert für ein neues Verständnis des Auszahlungsbegriffs bzw. Auszahlungszeitpunkts in konsequenter Anwendung der bilanziellen Betrachtungsweise und in Verbindung mit dem Korrektiv des Drittvergleichs.
30 GmbHG durch das MoMiG auseinander. Vorausgegangen war das "November-Urteil" des BGH vom 24.11.2003, das wegen seiner Auswirkungen auf das Cash-Pooling eine überaus lebhafte Diskussion ausgelöst hatte. Der Autor beleuchtet das Für und Wider der durch das "Nichtanwendungsgesetz" wiederbelebten bilanziellen Betrachtungsweise und kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber des MoMiG ebenso wie zuvor der BGH - wenn auch in entgegengesetzter Richtung - über das Ziel hinausgeschossen ist. Er plädiert für ein neues Verständnis des Auszahlungsbegriffs bzw. Auszahlungszeitpunkts in konsequenter Anwendung der bilanziellen Betrachtungsweise und in Verbindung mit dem Korrektiv des Drittvergleichs.