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Welche Ansprüche können oder besser müssen wir in der heutigen Zeit an den öffentlichrechtlichen Rundfunk stellen? Welche Veränderungen bringen die Digitalisierung und die Konvergenz der Medien? Besteht weiterhin eine Sondersituation des Rundfunks, die die Sonderstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtfertigt? Wird Rundfunk zum reinen Wirtschaftsgut? Welche Anforderungen stellt Europa? Wie ist die Neuregelung des 11 Rundfunkstaatsvertrag vor diesem Hintergrund zu bewerten? Diesen und anderen Fragen nähert sich diese Abhandlung und findet Antworten.

Produktbeschreibung
Welche Ansprüche können oder besser müssen wir in der heutigen Zeit an den öffentlichrechtlichen Rundfunk stellen? Welche Veränderungen bringen die Digitalisierung und die Konvergenz der Medien? Besteht weiterhin eine Sondersituation des Rundfunks, die die Sonderstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtfertigt? Wird Rundfunk zum reinen Wirtschaftsgut? Welche Anforderungen stellt Europa? Wie ist die Neuregelung des
11 Rundfunkstaatsvertrag vor diesem Hintergrund zu bewerten? Diesen und anderen Fragen nähert sich diese Abhandlung und findet Antworten.
Autorenporträt
Die Autorin: Stephanie Reese, geboren 1977 in Hamburg, studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre in Göttingen und Bologna. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Göttingen und promovierte mit der Unterstützung der Stiftung der Deutschen Wirtschaft. Seit 2005 ist die Autorin Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Hamburg. Den ersten Teil ihrer Rechtsanwaltsstation absolvierte sie in einer Kanzlei in New York.
Die Herausgeber: Dieter Dörr, geboren 1952, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht an der Universität Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts.
Udo Fink, geboren 1957, ist Inhaber des Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Mainz.
Rezensionen
«Jedem, der sich mit internetbezogenen Fragen des Rundfunkrechts auseinandersetzt, sei die Arbeit zur anregenden und bereichernden Lektüre nachdrücklich empfohlen.» (Thomas Strang, UFITA - Archiv für Urheber- und Medienrecht)