Immer häufiger werden Zeugen von Straftaten bedroht und unter Druck gesetzt. Ihren berechtigten Sorgen begegnet die Gerichtspraxis nach wie vor pauschal mit dem Hinweis auf die allgemeine Zeugenpflicht.
Ziel der Arbeit ist es, die Interessen des gefährdeten Zeugen in das strafprozessuale Spannungsverhältnis einzubeziehen und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Gestaltung des Verfahrens aufzuzeigen.
In einem ersten Teil wird der Zeuge als Beweisperson vorgestellt und das Phänomen der Zeugengefährdung beleuchtet. Sodann werden die Grundlagen der staatlichen Schutzpflicht gegenüber dem Zeugen aufgezeigt. Inwieweit der Staat seinen Pflichten durch Maßnahmen des polizeilichen Zeugenschutzes nachkommen kann, ist Thema des dritten Teils, während im vierten Teil untersucht wird, welche Schutzmöglichkeiten das geltende Prozeßrecht bietet bzw. welche Modifikationen de lege ferenda erforderlich sind.
Ziel der Arbeit ist es, die Interessen des gefährdeten Zeugen in das strafprozessuale Spannungsverhältnis einzubeziehen und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Gestaltung des Verfahrens aufzuzeigen.
In einem ersten Teil wird der Zeuge als Beweisperson vorgestellt und das Phänomen der Zeugengefährdung beleuchtet. Sodann werden die Grundlagen der staatlichen Schutzpflicht gegenüber dem Zeugen aufgezeigt. Inwieweit der Staat seinen Pflichten durch Maßnahmen des polizeilichen Zeugenschutzes nachkommen kann, ist Thema des dritten Teils, während im vierten Teil untersucht wird, welche Schutzmöglichkeiten das geltende Prozeßrecht bietet bzw. welche Modifikationen de lege ferenda erforderlich sind.