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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10 Punkte, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht zur Gegendarstellung soll dem von der ursprünglichen Darstellung Betroffenen garantieren, dass er seine Sicht der Dinge darstellen kann. Er soll nicht bloß zum Objekt öffentlicher Erörterungen herabgewürdigt werden. Es folgt dem Grundsatz audiatur et altara pars und ist in seiner konkreten Ausgestaltung auf Waffengleichheit angelegt. So wie die Medien ein Massenpublikum…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10 Punkte, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht zur Gegendarstellung soll dem von der ursprünglichen Darstellung Betroffenen garantieren, dass er seine Sicht der Dinge darstellen kann. Er soll nicht bloß zum Objekt öffentlicher Erörterungen herabgewürdigt werden. Es folgt dem Grundsatz audiatur et altara pars und ist in seiner konkreten Ausgestaltung auf Waffengleichheit angelegt. So wie die Medien ein Massenpublikum erreichen, soll es auch der Betroffene tun können. Dabei trifft einen Teil der Medien den Vorwurf, immer rücksichtsloser mit Persönlichkeitsrechten umzugehen. Diese Entwicklung ist für einige Medien unbestreitbar. Gleichwohl wäre es zu einfach, den von Gegendarstellungen tangierten Medienunternehmen gleichsam immer ihre Seriosität abzusprechen. Denn Medien haben auch den Auftrag, kritisch Informationen zu vermitteln und insbesondere Machenschaften aufzudecken. Dabei begibt sich die Presse zwangsläufig in ein Spannungsfeld von sachlichem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit und Persönlichkeitsrechten der Betroffenen. Da diese jedoch grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, wie sie sich der Öffentlichkeit präsentieren, muss eine Gegendarstellung bei Beachtung aller Voraussetzungen aufgenommen werden. Das heißt jedoch nicht, dass die behauptete Tatsache unwahr sein muß, denn auf einen Beweis der Wahrheit verzichtet das Gegendarstellungsrecht ganz bewusst. Gegendarstellungen können daher auch ein Zeichen für besonders kritische Medien sein. Wegen des befürchteten Imageschadens möchten Medien jedoch nicht unbedingt solche Darstellungen aufnehmen. Unter welchen Voraussetzungen sie dies müssen, soll in dieser Arbeit behandelt werden. Dabei wurde das Augenmerk bewusst auf die übereinstimmenden Leitlinien nach den Landespressegesetzen und im Bereich des Rundfunks gelegt. Auf landesrechtliche Spezifika wird hingewiesen. Auch wird der Gegendarstellungsanspruch im Bereich des Internet gesondert dargestellt. Abschließend wird die prozessuale Durchsetzung behandelt und auf Probleme des Gegendarstellungsrechts sowie Reformoptionen aufmerksam gemacht.Aus dem Inhalt:Rechtsgrundlagen, Persönliche Voraussetzungen, Sachliche Voraussetzungen, Gegendarstellungsfähige Medien,Form und Inhalt der Gegendarstellung,Umfang der Gegendarstellung,Vorgaben an die Medien für die Veröffentlichung,Gegendarstellung im Internet,Die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs,Abgrenzung zu angrenzenden Ansprüchen.
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