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Die Arbeit zeigt, daß die Anwendbarkeit des Europäischen Gerichtstands- und Vollstreckungsübereinkommens nicht von einem Auslandssachverhalt abhängt. Bereits der vom Wohnsitz des Beklagten im Vertragsinland ausgelöste Geltungsanspruch des EuGVÜ bewirkt den Ausschluß sämtlicher nationaler Zuständigkeitsvorschriften aller übrigen Vertragsstaaten. Die "Internationalität" einer Gerichtsstandsvereinbarung wird deshalb innerhalb der Zuständigkeitsordnung des EuGVÜ von einem zumindest derogativen Effekt auf eine Konventionszuständigkeit begründet. Wird in einem prorogierten Forum im Vertragsinland…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit zeigt, daß die Anwendbarkeit des Europäischen Gerichtstands- und Vollstreckungsübereinkommens nicht von einem Auslandssachverhalt abhängt. Bereits der vom Wohnsitz des Beklagten im Vertragsinland ausgelöste Geltungsanspruch des EuGVÜ bewirkt den Ausschluß sämtlicher nationaler Zuständigkeitsvorschriften aller übrigen Vertragsstaaten. Die "Internationalität" einer Gerichtsstandsvereinbarung wird deshalb innerhalb der Zuständigkeitsordnung des EuGVÜ von einem zumindest derogativen Effekt auf eine Konventionszuständigkeit begründet. Wird in einem prorogierten Forum im Vertragsinland gegen einen Drittstaater Klage erhoben, läßt sich dessen im Hinblick auf das Wertesystem des EuGVÜ notwendige Gleichbehandlung nur gewährleisten, indem sämtliche nationalstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften von Art. 17 Abs. 1 S. 1 EuGVÜ ausgeschaltet werden.
Autorenporträt
Der Autor: Jacques Matthias Aull wurde 1962 in Karlsruhe geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin, Palermo und Heidelberg. Das Erste Staatsexamen legte er 1990 in Heidelberg, das Zweite Staatsexamen 1993 in Stuttgart ab. Der Autor ist seit 1993 Rechtsanwalt in Stuttgart.