Durch die verfassungsmäßige Verankerung der territorialen Dezentralisierung hat der kamerunische Verfassungsgeber vom 18. Januar 1996 die kamerunische Verwaltungslandschaft grundlegend verändert, gefolgt vom Gesetzgeber vom 22. Juli 2004. Infolge dieser verschiedenen Reformen wurde die lokale Verwaltungslandschaft um neue Organe bereichert, die in der Tat Akteure der Dezentralisierung sind. Zu ihnen gehört auch der Gemeindeverband. Auch wenn dieses Organ noch nicht ausreichend erforscht ist, so ist es doch ein Akteur, der die Arbeit der Gemeinden ergänzt. Der Gemeindeverband ist nichts anderes als eine interkommunale öffentliche Einrichtung, die die interkommunale Zusammenarbeit und Solidarität sicherstellen soll. Dies macht ihn zu einem wichtigen Organ der kamerunischen Dezentralisierung.