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Die Arbeit bietet eine grundlegende verfassungsrechtliche Untersuchung zur Frage der Anerkennung und zu den Inhalten des Anspruchs auf kommunale Finanzausstattung als Bestandteil der Selbstverwaltungsgarantie gemäß Art. 28 Abs. 2 GG. Im Hinblick auf die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs werden die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums aufgezeigt, wie etwa das Nivellierungsverbot, das Gebot interkommunaler Gleichbehandlung und prozedurale Sicherungsmechanismen. Zudem wird der in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte vielfach herangezogene Vorbehalt zugunsten der…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit bietet eine grundlegende verfassungsrechtliche Untersuchung zur Frage der Anerkennung und zu den Inhalten des Anspruchs auf kommunale Finanzausstattung als Bestandteil der Selbstverwaltungsgarantie gemäß Art. 28 Abs. 2 GG. Im Hinblick auf die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs werden die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums aufgezeigt, wie etwa das Nivellierungsverbot, das Gebot interkommunaler Gleichbehandlung und prozedurale Sicherungsmechanismen. Zudem wird der in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte vielfach herangezogene Vorbehalt zugunsten der Leistungsfähigkeit des Landes kritisch diskutiert. Schließlich wird der kommunale Finanzausgleich in Bayern und Nordrhein-Westfalen auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft. Hierbei wird das Verteilungssystem aus Zuweisungen und Umlagen umfassend in den Blick genommen und insbesondere das Prinzip der Einwohnerveredelung unter Hinzuziehung finanzwissenschaftlicher Erkenntnisse in Zweifel gezogen.
Autorenporträt
Clara Nettesheim studierte von 2007 bis 2013 Rechtswissenschaften mit Begleitstudium Europäisches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und an der Universität Caen, Frankreich. Sie erhielt ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes. Nach Ablegung der Ersten Juristischen Prüfung war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Joachim Suerbaum und verfasste zur gleichen Zeit ihre Dissertation. Das Referendariat absolvierte sie 2016 bis 2018 am Landgericht Tübingen. Im Anschluss an die Zweite Juristische Staatsprüfung nahm sie 2019 ihre Arbeit als Richterin beim Verwaltungsgericht Karlsruhe auf.