Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Karl-Franzens-Universität Graz (Uni for Life - Masterlehrgang "Kunst & Recht"), Sprache: Deutsch, Abstract: Kunst und Kultur finden oftmals - vor allem in der freien Szene - in einem gemeinnützigen Kulturbetrieb statt. Zumeist werden solche Kulturbetriebe in der Rechtsform des gemeinnützigen Vereins geführt. Die Rechtsform der gemeinnützigen GmbH ist in Österreich - im Vergleich zu Deutschland - noch weitgehend unbekannt.
Da gemeinnützige Institutionen in der Gesellschaft eine wichtige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rolle spielen, stellt sich angesichts der immer komplexer werdenden Rahmenbedingungen auch die Frage nach steuerlicher Unterstützungsmöglichkeiten dieser Institutionen.
In dieser Arbeit soll neben den steuerlichen Aspekten der Gemeinnützigkeit - im Speziellen basierend auf den Bestimmungen in der Bundesabgabenordnung und den Vereinsrichtlinien des Finanzministeriums - auch auf die Grundzüge der beliebten Organisationsformen Verein und (gemeinnützige) Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingegangen werden.
Des Weiteren soll aufgezeigt werden, dass die gGmbH für unternehmerische Betätigungen eines Kulturvereins eine gut geeignete rechtliche Alternative darstellt, wenn wirtschaftliche Tätigkeiten ausgegliedert werden sollen.
Ein fiktives Beispiel zur Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch einen Kulturverein als Alleingesellschafter soll abschließend einen Einblick in den Weg der (Um-)Gründung geben.
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Da gemeinnützige Institutionen in der Gesellschaft eine wichtige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rolle spielen, stellt sich angesichts der immer komplexer werdenden Rahmenbedingungen auch die Frage nach steuerlicher Unterstützungsmöglichkeiten dieser Institutionen.
In dieser Arbeit soll neben den steuerlichen Aspekten der Gemeinnützigkeit - im Speziellen basierend auf den Bestimmungen in der Bundesabgabenordnung und den Vereinsrichtlinien des Finanzministeriums - auch auf die Grundzüge der beliebten Organisationsformen Verein und (gemeinnützige) Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingegangen werden.
Des Weiteren soll aufgezeigt werden, dass die gGmbH für unternehmerische Betätigungen eines Kulturvereins eine gut geeignete rechtliche Alternative darstellt, wenn wirtschaftliche Tätigkeiten ausgegliedert werden sollen.
Ein fiktives Beispiel zur Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch einen Kulturverein als Alleingesellschafter soll abschließend einen Einblick in den Weg der (Um-)Gründung geben.
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