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Der gemeinsame Gerichtsstand nach Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ/LÜ hat keine Entsprechung im deutschen Recht. Er bietet dem Kläger eine einzigartige Möglichkeit zum sog. forum shopping. Der vom Wortlaut sehr weitreichende Gerichtsstand wurde von der Rechtsprechung bisher nur durch einen inhaltlichen Zusammenhang der einzelnen Streitgegenstände und einen Mißbrauchsvorbehalt begrenzt. Die Arbeit zeigt weitere positive Tatbestandsmerkmale auf. Dadurch wird der Gerichtsstand weiter konkretisiert, so daß auf den Mißbrauchsvorbehalt verzichtet werden kann.

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Produktbeschreibung
Der gemeinsame Gerichtsstand nach Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ/LÜ hat keine Entsprechung im deutschen Recht. Er bietet dem Kläger eine einzigartige Möglichkeit zum sog. forum shopping. Der vom Wortlaut sehr weitreichende Gerichtsstand wurde von der Rechtsprechung bisher nur durch einen inhaltlichen Zusammenhang der einzelnen Streitgegenstände und einen Mißbrauchsvorbehalt begrenzt. Die Arbeit zeigt weitere positive Tatbestandsmerkmale auf. Dadurch wird der Gerichtsstand weiter konkretisiert, so daß auf den Mißbrauchsvorbehalt verzichtet werden kann.
Autorenporträt
Der Autor: Frank Brandes wurde 1967 in Hamburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der Université de Lausanne. Er ist seit 1996 als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.