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Am Gründonnerstag 1977 wird Generalbundesanwalt Siegfried Buback in Karlsruhe ermordet, mit ihm sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizbeamte Georg Wurster. 2007 wird seinem Sohn Michael Buback zugetragen, dass für das Attentat die Falschen verurteilt wurden. 2008 fasst Michael Buback seine damaligen Rechercheergebnisse in dem Buch Der zweite Tod meines Vaters zusammen. Diese führen 2010 zum Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, in dem das frühere RAF-Mitglied Verena Becker wegen dreifachen Mordes angeklagt wird. Der General muss weg! ist das akribische, erschütternde Protokoll der…mehr

Produktbeschreibung
Am Gründonnerstag 1977 wird Generalbundesanwalt Siegfried Buback in Karlsruhe ermordet, mit ihm sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizbeamte Georg Wurster. 2007 wird seinem Sohn Michael Buback zugetragen, dass für das Attentat die Falschen verurteilt wurden. 2008 fasst Michael Buback seine damaligen Rechercheergebnisse in dem Buch Der zweite Tod meines Vaters zusammen. Diese führen 2010 zum Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, in dem das frühere RAF-Mitglied Verena Becker wegen dreifachen Mordes angeklagt wird.
Der General muss weg! ist das akribische, erschütternde Protokoll der Verhandlungen vor dem OLG Stuttgart - aus der Feder von Michael Buback und seiner Ehefrau Elisabeth, beide Nebenkläger des Verfahrens. In diesem bestätigt sich, dass Verena Becker, die letztlich 2012 nur wegen Beihilfe verurteilt wird, geheime Informantin des Verfassungsschutzes gewesen ist. Mehr noch als das Ergebnis ist es der Verlauf der Verhandlungen, der die beklemmende Frage aufwirft:Wie weit geht der Staat in der Verteidigung seiner Interessen?
Autorenporträt
Michael Buback, geboren 1945, ist Professor für Technische und Makromolekulare Chemie an der Georg-August-Universität Göttingen - seit 2012 pensioniert - und Mitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 23.06.2020

Dokument enttäuschter Hoffnung
Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Buback schreibt über die juristische Aufarbeitung des Mordes

Der 6. Juli 2012 war für Michael Buback, den Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, ein besonderer Tag: Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte damals die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen psychischer Beihilfe zum Buback-Mord zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe. Mit dem Urteil war nach mehr als 90 Verhandlungstagen und 165 Zeugenvernehmungen die Aufarbeitung des Anschlags strafrechtlich abgeschlossen, die Michael Buback 2008 mit seinem Buch "Der zweite Tod meines Vaters" ins Rollen gebracht hatte. Das Gericht folgte wesentlichen Behauptungen des Nebenklägers jedoch nicht, wonach Verena Becker die Todesschützin auf dem Suzuki-Motorrad gewesen sein soll. Dies sei - so Michael Buback - nur deshalb politisch und von der Bundesanwaltschaft nicht aufgearbeitet worden, weil Becker später Zuträgerin des Verfassungsschutzes gewesen sei und der Staat bis heute "eine schützende Hand" über ihr ausbreite. Die Hoffnung Bubacks, die 1989 begnadigte RAF-Terroristin könnte zu einer weiteren langjährigen Haftstrafe verurteilt werden, erfüllte sich nicht. Immerhin bestätigte das Gericht die nicht zu unterschätzende Rolle Verena Beckers bei der Vorbereitung des Anschlags, und die Bundesanwaltschaft zeigte öffentlichkeitswirksam ihr Bemühen, die RAF-Verbrechen aufzuklären.

Michael Buback will sich damit auch zehn Jahre nach dem spektakulären Prozessauftakt nicht zufriedengeben. Er bleibt bei seinen Thesen und stellte sie 2017 sogar in einem langen Interview mit dem Israel-Hasser und rechtspopulistischen Radiomoderator Ken Jebsen vor. Jetzt hat er gemeinsam mit seiner Ehefrau auf fast 400 Seiten seine Recherchen und das Prozessgeschehen noch einmal zusammengefasst. "Der Prozess nahm für mich das Bild einer Fratze an, ein Bild mit vertauschten Rollen. Als wahrer Angeklagter galt wohl mein Mann. Die hohen Juristen sahen in ihm anscheinend einen Gegner, von dem sie sich angegriffen fühlten", schreibt Elisabeth Buback über den Beginn des Prozesses. Und nach der Urteilsverkündung resümiert sie verbittert: "Die Verknüpfung von scheinbarer Bestrafung mit tatsächlicher Freiheit für Verena Becker war - juristisch gesehen - genial. Und wieder wurde mir bewusst, welche Kraft wir auf einen Prozess verwendet hatten, dessen Ausgang möglicherweise schon an seinem Beginn feststand." Diese Unterstellung zeigt zumindest, wie wenig dieser Strafprozess zur Aufarbeitung der RAF-Verbrechen 35 Jahre nach den Taten beitragen konnte.

Das Problem des Prozesses ist auch das des Buches: Der Chemieprofessor verweist auf viele, teils von ihm selbst recherchierte Nachlässigkeiten oder - aus heutiger Sicht - vielleicht auch Fehler der damaligen Ermittler und versucht, das Tatgeschehen zu rekonstruieren. Er zeichnet noch einmal nach, warum nur "die Sola", wie der Deckname Verena Beckers in der RAF lautete, die Todesschützin auf dem Motorrad gewesen sein könne und nicht die wegen Mittäterschaft verurteilten RAF-Mitglieder Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. Ein solches Vorgehen ist eigentlich von vornherein zum Scheitern verurteilt, denn die Rekonstruktion des Tatgeschehens durch private Studien ist etwas grundsätzlich anderes als die Beweisaufnahme in einem Strafverfahren. Eine vollständige Aufklärung, zu der die früheren Protagonisten der RAF durch ihre permanente Aussageverweigerung immer noch nichts beitragen, ist so gut wie aussichtslos. Nach Darstellung der Verteidiger hielt sich die Terroristin zur Tatzeit nicht in der Karlsruher Innenstadt, sondern im Nahen Osten auf.

Buback hat im Prozess und im Buch viele Mosaiksteine zur Stützung seiner These zusammengetragen. Dass ein Abteilungsleiter des Hamburger Verfassungsschutzes einem ehemaligen Boulevardzeitungs-Reporter von Beckers Täterschaft berichtet haben soll, dass sich Haarspuren der Terroristin an einem beim Attentat benutzten Motorradhelm fanden, dass sie auch in Besitz eines Schraubenziehers war, der zur Suzuki der Täter gehört haben könnte, all das sind wichtige Details. Zum Nachweis von Beckers Täterschaft reichen diese vom Nebenkläger und Buchautor vorgebrachten Indizien aber nicht aus. Bei der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter genau das auch angemerkt. Nur Verena Becker hätte Klarheit in den Prozess bringen und vielleicht auch das zweite Buch des Chemieprofessors überflüssig machen können.

In seinem Buch gesteht Buback unfreiwillig ein, dass sein Wahrheitsverständnis von dem der Juristen abweicht: "Mit dem Wissen, das meine Frau und ich im Prozess über die Justiz, die Ermittler, die Einwirkung staatlicher Stellen und über die Medien erworben haben, vermag ich nicht widerspruchslos das hinzunehmen, was als ,Wahrheit' über die Karlsruher Verbrechen und die Attentäter verbreitet wird." Als "Opferangehöriger" sowie als "Naturwissenschaftler" sei er ausschließlich an der Wahrheit interessiert, die nicht von einem "speziellen Blickwinkel" abhängig sei. An anderer Stelle schreibt Buback, als Professor für Physikalische Chemie habe er gegen die "Phalanx der Juristen in Anklage und Verteidigung" selbst bei der Erörterung physikalischer Fakten keine Chance gehabt.

Gut 20 Jahre nachdem die RAF ihre Selbstauflösung erklärte und dabei ihren "Kampf" als "grundsätzlich richtig" rechtfertigte, sind viele von den Terroristen verübte Morde - etwa an dem Vorstandssprecher der Deutschen Bank Alfred Herrhausen oder dem Diplomaten Gerold von Braunmühl - immer noch nicht restlos aufgeklärt. Hier liegt das eigentliche Problem, das auch Michael Buback und seine Frau nicht zur Ruhe kommen lässt.

Die Göttinger Historikerin und RAF-Spezialistin Petra Terhoeven schrieb erst vor drei Jahren über die Defizite im Umgang mit dem RAF-Terrorismus: "Die wirklichen Opfer des Terrorismus und die Verantwortung der Täter für deren Leid waren angesichts der Dominanz des RAF-Opferkults, der alle Empathie zu absorbieren schien, lange Zeit fast unsichtbar." Die Preis für die "anhaltende Mythisierung und Ikonisierung der Täter" sei die Ausblendung der Opfer der RAF gewesen. Das erklärt, warum Michael Buback über die Ermordung seines Vaters gleich zwei Bücher schrieb.

RÜDIGER SOLDT

Michael und Elisabeth Buback: "Der General muss weg!" Siegfried Buback, die RAF und der Staat.

Osburg Verlag, Hamburg 2020. 400 S., 26,- [Euro].

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