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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,5, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Internationale Politik, Sicherheitspolitik, Wehr- und Völkerrecht), Veranstaltung: Urteilsanalyse - EuGH, Sprache: Deutsch, Abstract: Das erste Kapitel rekonstruiert die Entstehung des Gerichtshofes von seinen Anfängen 1952 als Gerichtshof der EGKS bis hin zu seiner heutigen Gestalt als supranationales Gerichtssystem, bestehend aus dem Europäischen Gerichtshof und dem diesen beigeordneten Gericht…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,5, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Internationale Politik, Sicherheitspolitik, Wehr- und Völkerrecht), Veranstaltung: Urteilsanalyse - EuGH, Sprache: Deutsch, Abstract: Das erste Kapitel rekonstruiert die Entstehung des Gerichtshofes von seinen Anfängen 1952 als Gerichtshof der EGKS bis hin zu seiner heutigen Gestalt als supranationales Gerichtssystem, bestehend aus dem Europäischen Gerichtshof und dem diesen beigeordneten Gericht erster Instanz - beide zuständig für die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der dominante Einfluss des französischen Rechtskreises auf die Geburt des Gerichtshofes wird besonders bei der Einrichtung der Institution des Generalanwaltes deutlich, dessen Entwicklung vom Ursprung bis zum gegenwärtigen Stand der Dinge nachgezeichnet wird.
Im Sinne eines systematischen Aufbaus ist es unerlässlich, die Quellen des Gemeinschaftsrechts zu erforschen, bevor im zweiten Kapitel die unterschiedlichen Verfahrensarten vor dem EuGH erörtert werden. Nach einem Exkurs über die Sprachenregelung am Gerichtshof, die in naher Zukunft babylonische Ausmaße anzunehmen scheint, schließen sich die Ausführungen zum Generalanwalt, dem Untersuchungsgegenstand dieser Diplomarbeit, an.
Seine Rechtsstellung, Aufgaben, Befugnisse und Funktionen werden im dritten Kapitel umfassend beleuchtet und Abgrenzungen zu den europäischen Richtern, denen die Generalanwälte zuarbeiten, vorgenommen.
Die dem Generalanwalt obliegende Amtspflicht, das Verfassen und Vortragen der Schlussanträge, wird ausführlich im vierten Kapitel beschrieben. Sodann werden die Schlussanträge den ergangenen Urteilen gegenübergestellt. Die verschiedenen Methoden der Rechtsauslegung erläutert das Ende des vierten Kapitels, unter besonderer Berücksichtigung der für das Europarecht spezifischen finalen Auslegungsmethode.
Ein ausführlicher Vergleich zwischen allen Urteilen des Jahres 2001 und den dazugehörigen Schlussanträgen findet sich im Anhang der Diplomarbeit. Hieraus erklärt sich der gewählte Untertitel für die vorliegende Arbeit: Parallelität und Divergenz zwischen Votum und Urteil .
Die Frage, ob und in welchem Ausmaß der Gerichtshof dem Schlussantrag des Generalanwaltes folgt, wird im fünften Kapitel beantwortet.
Im letzten findet sich das exklusive Interview mit dem deutschen Generalanwalt am EuGH Siegbert Alber, der nicht nur aus seiner Arbeitspraxis erzählt, sondern auch seine ganz persönliche Sicht auf das Amt des Generalanwaltes und des Gerichtshofes erläutert.
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