Die österreichische Generalverkehrsplanung der letzten Jahrzehnte war vor allem durch rechtliche Unverbindlichkeit geprägt - auf den ersten Blick unvereinbar mit nachhaltiger Infrastrukturpolitik. Dennoch wurden kontinuierlich verbindliche Investitionsentscheidungen getroffen. Der Generalverkehrsplan Österreich 2002 (GVP-Ö) war ein maßgebliches Planungsdokument des betrachteten Zeitraums. Da auch er rechtlich unverbindlich war, stellt sich die Frage, wodurch die Infrastrukturplanung dennoch faktische Verbindlichkeit erhielt. Eine Antwort gibt die Betrachtung eines Praxisbeispiels aus dem GVP-Ö. Die Analyse der Entwicklungen und Dynamiken des Planungsprozesses des Westrings Linz (A 26 Linzer Autobahn) zeigt auch die Einflüsse des GVP-Ö und die Folgen seiner Unverbindlichkeit auf. Die Erkenntnisse über die österreichischen Handlungsstrukturen führen zu Optimierungsempfehlungen im Sinne einer nachhaltigen, strategisch sinnvollen Generalverkehrsplanung.