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"Erinnerung lebt von der Unmittelbarkeit und Authentizität der Eindrücke", fand Bundestagspräsident Norbert Lammert in seiner Rede am 27. Januar 2009 vor dem Deutschen Bundestag in Berlin: "Wenn ein Überlebender seine persönliche Geschichte erzählt, tritt aus der unvorstellbaren Dimension abstrakter Opferzahlen das einzelne, menschliche Schicksal hervor. Die Konfrontation mit dem Leid des Einzelnen sprengt ritualisierte Formen des Gedenkens." Der Bundestagspräsident verwies auch auf die Bedeutung authentischer Zeugnisse aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur, "in denen die Stimmen…mehr

Produktbeschreibung
"Erinnerung lebt von der Unmittelbarkeit und Authentizität der Eindrücke", fand Bundestagspräsident Norbert Lammert in seiner Rede am 27. Januar 2009 vor dem Deutschen Bundestag in Berlin: "Wenn ein Überlebender seine persönliche Geschichte erzählt, tritt aus der unvorstellbaren Dimension abstrakter Opferzahlen das einzelne, menschliche Schicksal hervor. Die Konfrontation mit dem Leid des Einzelnen sprengt ritualisierte Formen des Gedenkens." Der Bundestagspräsident verwies auch auf die Bedeutung authentischer Zeugnisse aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur, "in denen die Stimmen der Opfer, ihre Verzweiflung, ihr Hoffen, ihre Hilflosigkeit gegenwärtig bleiben." Dies gilt sicherlich auch für Berichte über Schicksale von Opfern, die selbst nicht mehr sprechen können, weil sie damals scheinbar für immer zum Schweigen gebracht wurden, und es gilt daher speziell für Andreas Meckels vorliegende Rekonstruktion der Strafprozesse gegen und Todesurteile für Oskar Löwenstein und Marianne Golz, bei denen furchtbare Juristen - "Im Namen des deutschen Volkes" - "für Recht erkannten", - "der Gerechtigkeit freien Lauf zu lassen", was zu diesen und zahllosen anderen schändlichen Justizmorden führte. Ein Staatsanwalt schrieb im Fall Oskar Löwenstein: "Ich schlage daher vor, vom dem Gnadenrecht keinen Gebrauch zu machen und der Gerechtigkeit freien Lauf zu lassen." (S. 53) Und der Generalstaatsanwalt bestätigte das Todesurteil mit den zynischen Worten seines Kollegen: "Ich schlage daher vor, der Gerechtigkeit freien Lauf zu lassen." (S. 55) Das war die perverse Gerechtigkeit eines "entarteten", pervertierten Rechtes, des Rechtes nicht unabhängiger, menschenrechtsorientierter, moralischer Richter, sondern von ideologischen, an den "Führerwillen" gebundenen Henkern in Richterroben mit dem Hakenkreuz (S. 137), von erbarmungslosen, kaltblütigen, ungerührten Schreibtischtätern, die ihr Handwerk anscheinend jedoch für völlig normal hielten und auch deshalb später nicht belangt wurden, zumindest nicht in Westdeutschland, denn: "Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein." (Hans Filbinger, damals Marine-Richter und 1966-1978 Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg)