Die DR Kongo will nach der Verfassung vom 18. Februar 2006 in ihrer bisherigen Fassung ein Rechtsstaat sein. In Punkt 2 der Begründung der Verfassung heißt es: "Die DR Kongo ist ein Rechtsstaat: Le constituant tient à réaffirmer l'attachement de la R D du Congo aux droits humains et aux libertés fondamentales tels que proclamés par les instruments juridiques internationaux auxquels elle a adhéré et qu'elle a intégré dans le corps de la constitution; Was den gerichtlichen Schutz von Minderjährigen in der R D du Congo betrifft, so ist die Inhaftierung durch das Gesetz Nr. 09/001 vom 10. Januar 2009 zum Schutz des Kindes vorgesehen und organisiert, in dem es in Artikel 6 heißt: "Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund: Das Wohl des Kindes muss ein vorrangiges Anliegen bei allen Entscheidungen oder Maßnahmen sein, die in Bezug auf das Kind getroffen werden. Unter Wohl des Kindes ist das Bestreben zu verstehen, seine Rechte, die zusammen mit den moralischen und emotionalen Bedürfnissen sowie den verschiedenen Aspekten seiner Situation berücksichtigt werden, um jeden Preis zu wahren und zu bevorzugen. Es sei daran erinnert, dass ein Kindergericht weit davon entfernt ist, ein repressives Gericht zu sein, dessen Ziel es ist, die Verfehlungen von Kindern, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten, zu bestrafen.