Die deutsche Rechtswissenschaft ist seit Savigny von der Vorstellung geprägt, dass die Wissenschaft auf irgendeine Weise selbst Recht ist. Christoph Schönberger ordnet die Eigenheiten des "German approach" der Staatsrechtswissenschaft ein, indem er mit dem ganz anderen Weg vergleicht, den das französische Staatsrecht und die französische Staatsrechtslehre genommen haben. Romantische Einheitsstiftung durch Wissenschaft in einem zerklüfteten Gemeinwesen und revolutionäre politische Praxis im Zentralstaat zeigen sich hier als zwei ganz unterschiedliche Wege zum modernen öffentlichen Recht. Ist Archetyp des Juristen in Frankreich der Rechtsanwalt, so ist es in Deutschland der rechtsgelehrte Doktor. Blickt in Frankreich die Wissenschaft als Outsiderin auf die kurzen und kryptischen Urteile der dortigen Höchstgerichte, so begegnen sich in Deutschland Wissenschaft und Gerichte heute im besonderen Format der Rechtsdogmatik. In der Bundesrepublik sind die älteren Kraftquellen des "German approach" versiegt. Pluralität und Fragmentierung des europäischen und internationalen Rechtsraums verlangen aber danach, die deutsche konzeptionelle Entwurfstradition zeitgemäß zu erneuern.