Die Fülle der Vorschriften, die auf die Organisation der SA anwendbar sind, zeigt die Bedeutung, die sowohl der französische als auch der OHADA-Gesetzgeber dieser Art von Unternehmen beimisst. Diese klassische Rechtsauffassung ist durch die Art der Tätigkeiten, die von der ORKB ausgeübt werden können, gerechtfertigt. Zu diesem Zweck stellt der Gesetzgeber das Verwaltungsorgan der ORKB in einem schwer verständlichen algebraischen Schema dar. Angesichts einer Organisation mit zwei Kammern oder zwei Köpfen (Verwaltungsrat und Generaldirektion usw.) haben die äußerst unterschiedlichen Texte, die die Leitung der ORKB regeln und die in einem parallelepipedischen Hybridismus gefangen sind, den rechtlichen Status der ORKB noch mehr vernebelt. Dies geht so weit, dass der Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft manchmal ein Organ der Gesellschaft, manchmal ein Organ und ein gesetzlicher Vertreter, manchmal ein Angestellter und manchmal eine Person ist, die mehrere Funktionen ausübt, die durch verschiedene Verträge abgedeckt sind. Die methodische Erfassung dieser Komplexität sowie die Untersuchung der Befugnisse und der zivil- und strafrechtlichen Haftung des Direktors der ORKB standen daher im Mittelpunkt der in dieser Studie entwickelten juristischen Literatur.