Bei jeder Gesellschaft mit beschränkter Haftung stellt sich die Frage, wie die Gläubiger vor Risiken geschützt werden, die mit Missbrauch bei materiell unterkapitalisierten Gesellschaften einhergehen. Das US-amerikanische und das deutsche Recht haben gegensätzliche, sich aber dynamisch entwickelnde Antworten gefunden. Bei der LLC gilt das Primat der Privatautonomie: Eine Insolvenzantragspflicht gibt es nicht, die Haftung des Geschäftsführers ist dispositiv, Derivative Claims der Gläubiger sind unbekannt. Das deutsche Recht setzt auf ein formalisierendes System strikter Regelsätze. Neben der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hindern die umfassende Haftung des Geschäftsführers (
15a Abs. 1 InsO,
64, 43 GmbHG) und die Anfechtung (InsO, AnfG) das freie Wirtschaften. Eine funktionale Analyse erlaubt es, Grundlagen, Defizite und Entwicklung beider Ansätze aufzuzeigen.
15a Abs. 1 InsO,
64, 43 GmbHG) und die Anfechtung (InsO, AnfG) das freie Wirtschaften. Eine funktionale Analyse erlaubt es, Grundlagen, Defizite und Entwicklung beider Ansätze aufzuzeigen.