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Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten stellt sich häufig das Problem, dass das geschriebene Privatrecht unzureichend erscheint, um den konkreten Fall zufriedenstellend zu entscheiden. Dies liegt oftmals daran, dass der Gesetzgeber untätig geblieben ist, obwohl er nach Auffassung des angerufenen Gerichts eine Regelung hätte erlassen sollen. Dürfen Zivilgerichte die (vermeintliche) Lücke dann mittels Rechtsfortbildung schließen? Victor Jouannaud untersucht, inwieweit der verfassungsrechtliche Grundsatz des Gesetzesvorbehalts richterlicher Rechtsfortbildung im Privatrecht Grenzen setzt. Er…mehr

Produktbeschreibung
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten stellt sich häufig das Problem, dass das geschriebene Privatrecht unzureichend erscheint, um den konkreten Fall zufriedenstellend zu entscheiden. Dies liegt oftmals daran, dass der Gesetzgeber untätig geblieben ist, obwohl er nach Auffassung des angerufenen Gerichts eine Regelung hätte erlassen sollen. Dürfen Zivilgerichte die (vermeintliche) Lücke dann mittels Rechtsfortbildung schließen? Victor Jouannaud untersucht, inwieweit der verfassungsrechtliche Grundsatz des Gesetzesvorbehalts richterlicher Rechtsfortbildung im Privatrecht Grenzen setzt. Er entwickelt einen differenzierenden Ansatz, wonach der Gesetzesvorbehalt im Privatrecht zu beachten ist, wenn es mit grundrechtseingreifender Wirkung zu Regulierungszwecken eingesetzt wird, während mehr Freiraum für richterliche Rechtserzeugung besteht, wenn die Gestaltung des privatrechtlichen Interessenausgleichs im Zentrum steht. Aus dieser Erkenntnis leitet der Autor Vorgaben insbesondere für die regulatorische Privatrechtsanwendung ab.
Autorenporträt
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften in München und Paris; Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin mit Wahlstation in Brüssel; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts an der Universität Regensburg; Rechtsanwalt in München.