Der gesetzliche Richter gilt in Deutschland als ein zentrales Organisationsprinzip der Rechtspflege. Von dieser deutschen Sichtweise weicht die rechtliche und tatsächliche Handhabung der Fallzuteilung in anderen europäischen Ländern zum Teil erheblich ab. Die Notwendigkeit der Gewährleistung des Prinzips ist gerade vor dem Hintergrund zunehmender europäischer Integration mittels Analyse der Fallzuteilung in anderen europäischen Staaten, insbesondere in England, auf den Prüfstand zu stellen. Die Thematisierung der Hintergründe für die abweichende Handhabung in England und die davon ausgehenden Auswirkungen auf die kollektive und individuelle richterliche Unabhängigkeit sind zentraler Gegenstand dieser Arbeit. Im Kontext der aktuellen Diskussion um Bedeutung und Tragweite von Strafrechtsprinzipien in Europa spricht sich die Verfasserin für eine strikte Beachtung des gesetzlichen Richters als institutionalisierte Sicherheitsvorkehrung für die Rechtspflege aus.