69,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Die Arbeit befasst sich mit dem nunmehr seit Jahrhunderten existierenden Gesetzlichkeitsgrundsatz. Der Umgang mit dem Gesetzlichkeitsgrundsatz und seinen Ausprägungen gibt immer wieder Anlass zur Diskussion. Beispielsweise steht neben der Wahlfeststellung und den Blankettstrafgesetzen die gesetzliche Bestimmtheit von Strafgesetzen nur allzu oft auf dem Prüfstand. Der Schlüssel zu einem belastbaren Ergebnis liegt in der konkreten Herausarbeitung der inhaltlichen Anforderungen, die der Gesetzlichkeitsgrundsatz tatsächlich mit sich zieht. Unter Zugrundelegung eines Straftatkonzepts, das zwischen…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich mit dem nunmehr seit Jahrhunderten existierenden Gesetzlichkeitsgrundsatz. Der Umgang mit dem Gesetzlichkeitsgrundsatz und seinen Ausprägungen gibt immer wieder Anlass zur Diskussion. Beispielsweise steht neben der Wahlfeststellung und den Blankettstrafgesetzen die gesetzliche Bestimmtheit von Strafgesetzen nur allzu oft auf dem Prüfstand. Der Schlüssel zu einem belastbaren Ergebnis liegt in der konkreten Herausarbeitung der inhaltlichen Anforderungen, die der Gesetzlichkeitsgrundsatz tatsächlich mit sich zieht. Unter Zugrundelegung eines Straftatkonzepts, das zwischen den relevanten Normebenen sauber trennt, wird dem nachgegangen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der kritischen Begutachtung der in diesem Zusammenhang oftmals überakzentuierten »verhaltensleitenden Funktion« von Strafgesetzen. Im Anschluss widmet sich die Arbeit Strafgesetzen und Rechtskonstrukten, die im Hinblick auf den Gesetzlichkeitsgrundsatz als problematisch angesehen werden.
Autorenporträt
Janis Krahl studierte von 2015 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Während des Studiums war er mehrere Jahre am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. dupl. Georg Freund als studentische Hilfskraft tätig. Von Oktober 2020 bis November 2022 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaften und dort für die Organisation des strafrechtlichen Teils des universitären Repetitoriums zuständig. Seit November 2022 befindet er sich im juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Die Promotion schloss er im Februar 2023 ab.