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Magisterarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pädagogik - Schulpädagogik, Note: 1,7, FernUniversität Hagen (Lehrgebiet: Theorie der Schule und des Unterrichts), Sprache: Deutsch, Abstract: Von Zeit zu Zeit geraten die Privatschulen in der Schweiz immer wieder ins Schlaglicht der Öffentlichkeit, insbesondere wenn es um bildungspolitische Entscheide wie Bildungsvielfalt, Bildungsfinanzierung, freie Schulwahl, Chancengleichheit, Integration usw. geht.Das Mauerblümchendasein der Privatschulen in der Schweiz, nur ungefähr 5 % der schulpflichtigen Kinder besuchen eine Privatschule (vgl. Abschnitt…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pädagogik - Schulpädagogik, Note: 1,7, FernUniversität Hagen (Lehrgebiet: Theorie der Schule und des Unterrichts), Sprache: Deutsch, Abstract: Von Zeit zu Zeit geraten die Privatschulen in der Schweiz immer wieder ins Schlaglicht der Öffentlichkeit, insbesondere wenn es um bildungspolitische Entscheide wie Bildungsvielfalt, Bildungsfinanzierung, freie Schulwahl, Chancengleichheit, Integration usw. geht.Das Mauerblümchendasein der Privatschulen in der Schweiz, nur ungefähr 5 % der schulpflichtigen Kinder besuchen eine Privatschule (vgl. Abschnitt 3.3), wird auch in der geringen Zahl hierzu veröffentlichter wissenschaftlicher Publikationen und Statistiken sichtbar.Anknüpfend an die Dissertation von Mascello (1995), Elternrecht und Privatschulfreiheit, worin er unter anderem die juristischen Rahmenbedingungen von Privatschulen in der Schweiz analysiert, soll demgegenüber in der vorliegenden Arbeit untersucht werden, inwieweit diese Rahmenbedingungen von den Zürcher Privatschulen subjektiv als einschränkend empfunden werden und damit deren Gestaltungsraum geklärt werden.Dazu wurde als Fallbeispiel eine jüdisch-orthodoxe Privatschule ausgewählt, weil diese aufgrund ihrer eigenen kulturellen und religiösen Vorstellungen bzw. Bedürfnisse geeignet ist, die Grenzen des Gestaltungsraumes aufzuzeigen. Nachfolgend wurde eine Zufallsstichprobe (ca. 55 %) aller Zürcher Privatschulen auf Volksschulstufe zu den Ergebnissen der Fallstudie telefonisch befragt.Diese Untersuchung beschränkt sich dabei auf die Privatschulen der Volksschulstufe (Primarstufe und Sekundarstufe I), da diese aufgrund des Schulobligatoriums der stärksten Kontrolle unterliegen und auch quantitativ den grössten Anteil ausmachen.