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Im europäischen Verbrauchervertragsrecht sind die Richtlinien so angelegt, dass es den Mitgliedstaaten offen steht, weitergehende Vorschriften über den Mindeststandard hinaus zum Schutz der Verbraucher zu erlassen. Ziel der Arbeit ist es, die Reichweite solcher Öffnungsklauseln anhand allgemeingültiger Merkmale zu bestimmen. Dies erfolgt in zwei Schritten: Zunächst ist der Richtlinie durch Auslegung zu entnehmen, welche Regelungen mit ihr vereinbar sind; dann erfolgt eine Kontrolle der Ergebnisse anhand der Grundfreiheiten. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Nachweis von Korrelationen…mehr

Produktbeschreibung
Im europäischen Verbrauchervertragsrecht sind die Richtlinien so angelegt, dass es den Mitgliedstaaten offen steht, weitergehende Vorschriften über den Mindeststandard hinaus zum Schutz der Verbraucher zu erlassen. Ziel der Arbeit ist es, die Reichweite solcher Öffnungsklauseln anhand allgemeingültiger Merkmale zu bestimmen. Dies erfolgt in zwei Schritten: Zunächst ist der Richtlinie durch Auslegung zu entnehmen, welche Regelungen mit ihr vereinbar sind; dann erfolgt eine Kontrolle der Ergebnisse anhand der Grundfreiheiten. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Nachweis von Korrelationen zwischen Rechtsangleichung und der Rechtsprechung des EuGH zu den Grundfreiheiten. Auch erfolgt der Nachweis einer Beziehung zwischen Auslegung und der Entscheidung Keck . Nationale Ausgestaltungen, die sich der Richtlinie qua Auslegung entnehmen lassen, bedürfen regelmäßig nicht mehr einer Grundfreiheitenkontrolle.
Autorenporträt
Der Autor: André Herwig wurde 1973 in Gummersbach geboren. Ab dem Wintersemester 1994/95 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Im Januar 1999 legte er das 1. Juristische Staatsexamen ab. Seit Juni 2000 befindet er sich im juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bonn. Seine Promotion erfolgte im August 2001.