119,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Gebundenes Buch

Der Gewerkschaftsbegriff hat sich historisch funktionsgebunden entwickelt und entzieht sich mithin einer einheitlichen Betrachtung. Die Unternehmensmitbestimmung ist gleichrangiger Gewährleistungsgehalt der kollektiven Koalitionsfreiheit. Aus ihm ergeben sich sodann die Vorgaben für die Ausgestaltung des einfachen Rechts. Für das MitbestG bedeutet dies, dass an dessen Gewerkschaftsbegriff nur diejenigen Anforderungen gestellt werden dürfen, die eine verfassungsgemäße Unternehmensmitbestimmung sicherstellen. Nach dieser Maßgabe ergibt sich im Wege verfassungskonformer Auslegung das folgende…mehr

Produktbeschreibung
Der Gewerkschaftsbegriff hat sich historisch funktionsgebunden entwickelt und entzieht sich mithin einer einheitlichen Betrachtung. Die Unternehmensmitbestimmung ist gleichrangiger Gewährleistungsgehalt der kollektiven Koalitionsfreiheit. Aus ihm ergeben sich sodann die Vorgaben für die Ausgestaltung des einfachen Rechts. Für das MitbestG bedeutet dies, dass an dessen Gewerkschaftsbegriff nur diejenigen Anforderungen gestellt werden dürfen, die eine verfassungsgemäße Unternehmensmitbestimmung sicherstellen.
Nach dieser Maßgabe ergibt sich im Wege verfassungskonformer Auslegung das folgende mitbestimmungsgesetzliche Begriffsverständnis: Gewerkschaften im Sinne des MitbestG müssen weder tarifwillig sein noch das geltende Tarif-, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht anerkennen. Das Erfordernis einer organisatorischen Leistungsfähigkeit ist funktional mitbestimmungsrechtlich zu betrachten. Auch einer sozialen Mächtigkeit nach Maßgabe der tarifrechtlichen Anforderungen bedarf es nicht.
Autorenporträt
Caroline Frank studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Im Anschluss an die Erste Staatliche Pflichtfachprüfung im Frühjahr 2018 war sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Jones Day in Düsseldorf tätig. Im Anschluss arbeitete sie von September 2018 bis Dezember 2022 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Dort wurde sie im Jahr 2023 durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät promoviert. Im Rahmen ihres Rechtsreferendariats am Landgericht Münster absolvierte Caroline Frank Stationen u.a. im Fachbereich Employment&Pensions der Kanzlei Noerr PartGmbB am Standort in Düsseldorf und am Bundesarbeitsgericht.