Die gesellschaftsvertragliche Vereinbarung des Squeeze-out eines Minderheitsgesellschafters ist für die Praxis aufgrund der zunehmenden Beteiligungszersplitterung in der GmbH und KG von erheblicher Bedeutung. Ausgehend vom aktienrechtlichen Vorbild der §§ 327a ff. AktG wird der vertragliche Squeeze-out mit der restriktiven BGH-Rechtsprechung zu freien Ausschlussklauseln in der GmbH und KG in Einklang gebracht. Dafür sprechen neben dem Legitimationsgedanken der aktienrechtlichen Vorschriften die gängigen Vertragsklauseln im Private-Equity- und Venture-Capital- Bereich. Ein Kapitalanteil unterhalb von 10 % (GmbH) bzw. von 10 % (KG) bildet die zulässige Obergrenze. Der vertragliche Squeeze-out ist in der KG optimal durch einen isolierten Ausschlussbeschluss, in der GmbH durch die Kombination eines isolierten Ausschlussbeschlusses mit anschließender Anteilsabtretung zu realisieren. Für seinen Eingang in die Praxis ist ein gesetzlicher Regelungsauftrag in § 3 Abs. 1 GmbHG wünschenswert
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