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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 2,0, Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen, Veranstaltung: Gesundheitsmanagement, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Themenspezifische Projektarbeit , Abstract: Durch eine Vernetzung aller an der Gesundheitsversorgung in Deutschland Beteiligten und der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte - als Ersatz für die bisherige Versichertenkarte - ist eine Verbesserung von Prozessabläufen möglich, die zu höherer Qualität und Effizienz im…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 2,0, Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen, Veranstaltung: Gesundheitsmanagement, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Themenspezifische Projektarbeit , Abstract: Durch eine Vernetzung aller an der Gesundheitsversorgung in Deutschland Beteiligten und der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte - als Ersatz für die bisherige Versichertenkarte - ist eine Verbesserung von Prozessabläufen möglich, die zu höherer Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem führen kann. Die dazu erforderlichen Kommunikations- und Informationstechnologien sind heute verfügbar. Neben den automatisch ablaufenden Datenströmen, wie Abrechnungsdaten für die KVen, Abzweigung von pseudonymisierten und anonymisierten Daten für Statistiken und Patienteninformationssysteme wird es einen sehr sensiblen Bereich geben, der dem Selbstbestimmungsrecht des Patientens unterliegt, dessen Herr der Daten nur der Patient sein kann und er folglich die Schlüsselgewalt darüber haben muss. Jeder Leistungserbringer wird weiterhin eigene Ordner über den Patienten verwalten, es sprechen aber gewichtige Argumente dafür, dass der Patient Mitbesitzer oder sogar Eigentümer seiner medizinischen Daten sein muss, wenn sie in den elektronischen Datenpool eingestellt werden. Die Entwicklung einer elektronischen Gesundheitskarte darf gesetzliche und zugesagte Patientenrechte nicht unberücksichtigt lassen; die Mitwirkungsbereitschaft von Patienten erhöht sich und eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz wird erreicht. Datenschützer appellieren eindringlich an die Datenhoheit der Patienten, denn sie sollen entscheiden, welche Daten gelöscht und welche Daten welchem Leistungserbringer zugänglich gemacht werden. Die Verwendung der Patientendaten soll nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens und des bestehenden Schutzniveaus erlaubt werden. In Zukunft haben Patienten jederzeit selbst die Möglichkeit, Daten auf der Karte einzusehen und bekommen somit einen Überblick über erbrachte Leistungen und entstandene Kosten. Der sichere Zugang erfolgt über die Gesundheitskarte des Patientens zusammen mit der Health Professional Card des Arztes oder anderer Leistungserbringer, für die jeweils unterschiedliche Zugangsberechtigungen zu Patientendaten gelten. Patient und Arzt müssen sich dabei authentifizieren, bspw. über biometrische Merkmale. Die Gesundheitskarte soll neben den Daten zur Identifizierung und Authentifizierung des Patientens nur eine Verweisfunktion auf die zukünftige elektronische Patientenakte sowie einen Notfalldatensatz enthalten. Durch diese Transparenz im Gesundheitswesen wird dem Patienten die Mündigkeit zugesprochen.
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