Umsatzsteuerguthaben stehen nach wie vor im Mittelpunkt zahlreicher Spannungen zwischen der Steuerverwaltung und den Steuerzahlern. Die Steuerzahler haben die Befürchtung, dass die Regeln, die sich aus der Erstattung von Umsatzsteuerguthaben ergeben, irrational und nicht objektiv zu sein scheinen. Sie werfen ein Problem der Diskriminierung und der Nichtkonformität mit dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz auf. Aus diesem Grund müssen die Steuerbehörden ihr Gerechtigkeitsempfinden neu bewerten, da ihre Umsetzung bei der Erstattung von Umsatzsteuerguthaben eher der Subjektivität als der Objektivität und dem differenzierten Charakter der Situation Rechnung trägt. Da die Situation hier ähnlich ist, sollten die gleichen Regeln entsprechend dem Risiko der Steuerzahler, das der Gesetzgeber zu bewerten beabsichtigt, angepasst oder überarbeitet werden. Es gibt also zwei Aspekte, die der Gesetzgeber bei der Schaffung von Ungleichheiten berücksichtigen muss: einen Faktor der unterschiedlichen Situation der Steuerzahler und eine Einschränkung, die die Tatsache der Mäßigung von Ungleichheiten berücksichtigt.