Am 16. August 2012 trat die neue Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft. Gerade im Zuständigkeitsbereich weicht die Verordnung von dem seit dem 1. September 2009 in Deutschland geltenden Prinzip ab, dass sich die internationale Zuständigkeit nach der örtlichen Zuständigkeit richtet. Die Verordnung greift vielmehr auf ein ähnlich paralleles Gebilde wie den Gleichlaufgrundsatz zurück, der bis zum 1. September 2009 in Deutschland galt: Nach der Erbrechtsverordnung bestimmen sich internationale Zuständigkeit und anzuwendendes Recht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Die Arbeit untersucht die Vor- und Nachteile der deutschen Regelungen und des europäischen Systems, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzudecken.