GmbH-Geschäftsführer, die eigene Geschäfte zu Zwecken der Geschäftsführung abschließen, sieht der BGH als Verbraucher an. Dies soll auch für Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer gelten. Das BAG hat mit seiner Entscheidung vom 19. Mai 2010 Anlass gegeben, dieses Ergebnis zu überprüfen. Der Autor geht in seiner Untersuchung der Ansicht der Rechtsprechung nach. Er stellt den Verbraucherbegriff ausführlich in seinem verfassungsrechtlichen, historischen und europarechtlichen Kontext dar und überträgt ihn auf die gesellschaftsrechtlichen Grundsätze zum Verhältnis des Geschäftsführers zur Gesellschaft. Im Ergebnis stimmt er der Rechtsprechung des BGH zu.