Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe, früher: Berufsakademie Karlsruhe (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Ein Konzernabschluss hat die Aufgabe, den umfangreichen Informationsbedürfnissen eines international vielschichtigen Adressatenkreises gerecht zu werden. Um eine europaweite Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen zu ermöglichen, ist ein einheitliches international anerkanntes Regelwerk, in Bezug auf die Konzernrechnungslegung, erforderlich. Hierfür hat das Europäische Parlament eine EU-Verordnung erlassen, welche vorsieht, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union für ab dem 01.01.2005 beginnende Berichtsjahre ihren Konzernabschluss nach den Regelungen der IAS/IFRS aufstellen müssen. Nichtkapitalmarktorientierten Konzernmüttern wurden hierfür Wahlrechte eingeräumt. Auch gibt es Ausnahmen, die eine Übergangsregelung bis zum 01.01.2007 vorsehen.
Diese EU-Verordnung hat unmittelbare Rechtswirkung auf die börsennotierten Unternehmen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Europaweit werden ab dem 01.01.2005 etwa 7.000 Konzernmütter, in Deutschland nahezu 750, unmittelbar von dieser Rechnungslegungspflicht erfasst. Bei näherer Betrachtung lässt es sich auch nicht von der Hand weisen, dass eine Konsolidierung nach IAS/IFRS auch für Konzerne ohne Kapitalmarktbezug erhebliche Vorteile bringt. Dies ist vor allem im Hinblick auf die sich ändernden Rahmenbedingungen für die Unternehmensfinanzierung, z. B. in Bezug auf die Internationalisierung oder Basel II, zu sehen. Es wird erwartet, dass eine Umstellung auf IAS/IFRS auch im gehobenen Mittelstand mittelfristig erfolgen wird.
Die Unternehmensleitung eines Konzerns ist nicht nur am wirtschaftlichen Erfolg von Zusammenschlüssen interessiert, sondern auch an deren bilanzieller Abbildung, welcher eine große Bedeutung beigemessen wird. Eine entscheidende Rolle nimmt hierbei der Goodwill ein, der bei Unternehmenserwerben immer dann entsteht, wenn der Erwerber für das Akquisitionsobjekt einen, über dessen Unternehmenswert hinausgehenden Kaufpreis zahlt. Die bilanzielle Behandlung dieser Position hat enorme Konsequenzen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Erwerbers und ist daher oftmals Gegenstand bilanzpolitischer Überlegungen. Durch die Einführung des IFRS 3 zu Unternehmenszusammenschlüssen hat sich die Problematik des Goodwills noch weiter verschärft. Mit IFRS 3 sind wesentliche Änderungen in Bezug auf die Ermittlung, Bilanzierung und auch Folgebewertung des Goodwills vorgenommen worden.
Gang der Untersuchung:
Da sich in Zukunft die Auseinandersetzung mit internationalen Rechnungslegungsstandards nicht mehr vermeiden lassen wird, ist es notwendig, sich mit den speziellen und auch vom deutschen Recht erheblich abweichenden Regelungen zu beschäftigen. Gerade der Goodwill nimmt in derinternationalen Rechnungslegung eine Schlüsselstellung ein, da er oftmals einen der größten Vermögenswerte in der IFRS-Bilanz darstellt.
Die vorliegende Abhandlung soll einen Beitrag dazu leisten, die umfassende und recht schwierige Thematik der Goodwillbilanzierung in einem Konzernabschluss nach den Regelungen der IAS/IFRS vereinfachend darzustellen und dennoch die wichtigsten Faktoren und Vorschriften zu erläutern. Der Leser soll am Ende in der Lage sein, die Regelungen rund um den Goodwill erfassen und einschätzen zu können.
Es wird deshalb zunächst die Frage geklärt, worum es sich bei einem Goodwill handelt, wie dieser entsteht und wie nach Auffassung des IASB ein Goodwill zu verstehen ist.
Innerhalb der Zugangsbewertung erfolgt die genaue Wertermittlung des Goodwills. Hierbei wird lediglich in komprimierter Form auf die umfangreiche Problematik der Goodwillberechnung bei einem schrittweißen Anteils...
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Ein Konzernabschluss hat die Aufgabe, den umfangreichen Informationsbedürfnissen eines international vielschichtigen Adressatenkreises gerecht zu werden. Um eine europaweite Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen zu ermöglichen, ist ein einheitliches international anerkanntes Regelwerk, in Bezug auf die Konzernrechnungslegung, erforderlich. Hierfür hat das Europäische Parlament eine EU-Verordnung erlassen, welche vorsieht, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union für ab dem 01.01.2005 beginnende Berichtsjahre ihren Konzernabschluss nach den Regelungen der IAS/IFRS aufstellen müssen. Nichtkapitalmarktorientierten Konzernmüttern wurden hierfür Wahlrechte eingeräumt. Auch gibt es Ausnahmen, die eine Übergangsregelung bis zum 01.01.2007 vorsehen.
Diese EU-Verordnung hat unmittelbare Rechtswirkung auf die börsennotierten Unternehmen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Europaweit werden ab dem 01.01.2005 etwa 7.000 Konzernmütter, in Deutschland nahezu 750, unmittelbar von dieser Rechnungslegungspflicht erfasst. Bei näherer Betrachtung lässt es sich auch nicht von der Hand weisen, dass eine Konsolidierung nach IAS/IFRS auch für Konzerne ohne Kapitalmarktbezug erhebliche Vorteile bringt. Dies ist vor allem im Hinblick auf die sich ändernden Rahmenbedingungen für die Unternehmensfinanzierung, z. B. in Bezug auf die Internationalisierung oder Basel II, zu sehen. Es wird erwartet, dass eine Umstellung auf IAS/IFRS auch im gehobenen Mittelstand mittelfristig erfolgen wird.
Die Unternehmensleitung eines Konzerns ist nicht nur am wirtschaftlichen Erfolg von Zusammenschlüssen interessiert, sondern auch an deren bilanzieller Abbildung, welcher eine große Bedeutung beigemessen wird. Eine entscheidende Rolle nimmt hierbei der Goodwill ein, der bei Unternehmenserwerben immer dann entsteht, wenn der Erwerber für das Akquisitionsobjekt einen, über dessen Unternehmenswert hinausgehenden Kaufpreis zahlt. Die bilanzielle Behandlung dieser Position hat enorme Konsequenzen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Erwerbers und ist daher oftmals Gegenstand bilanzpolitischer Überlegungen. Durch die Einführung des IFRS 3 zu Unternehmenszusammenschlüssen hat sich die Problematik des Goodwills noch weiter verschärft. Mit IFRS 3 sind wesentliche Änderungen in Bezug auf die Ermittlung, Bilanzierung und auch Folgebewertung des Goodwills vorgenommen worden.
Gang der Untersuchung:
Da sich in Zukunft die Auseinandersetzung mit internationalen Rechnungslegungsstandards nicht mehr vermeiden lassen wird, ist es notwendig, sich mit den speziellen und auch vom deutschen Recht erheblich abweichenden Regelungen zu beschäftigen. Gerade der Goodwill nimmt in derinternationalen Rechnungslegung eine Schlüsselstellung ein, da er oftmals einen der größten Vermögenswerte in der IFRS-Bilanz darstellt.
Die vorliegende Abhandlung soll einen Beitrag dazu leisten, die umfassende und recht schwierige Thematik der Goodwillbilanzierung in einem Konzernabschluss nach den Regelungen der IAS/IFRS vereinfachend darzustellen und dennoch die wichtigsten Faktoren und Vorschriften zu erläutern. Der Leser soll am Ende in der Lage sein, die Regelungen rund um den Goodwill erfassen und einschätzen zu können.
Es wird deshalb zunächst die Frage geklärt, worum es sich bei einem Goodwill handelt, wie dieser entsteht und wie nach Auffassung des IASB ein Goodwill zu verstehen ist.
Innerhalb der Zugangsbewertung erfolgt die genaue Wertermittlung des Goodwills. Hierbei wird lediglich in komprimierter Form auf die umfangreiche Problematik der Goodwillberechnung bei einem schrittweißen Anteils...
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