Der EuGH ist seit Jahrzehnten der Auffassung, die Anwendbarkeit der Grundfreiheiten setze einen grenzüberschreitenden Sachverhalt voraus. Hat diese Rechtsprechung auch nach Einführung der Unionsbürgerschaft Bestand? Wirkt sie sich ihrerseits auf den Anwendungsbereich der Unionsbürgerschaft aus? In welchem Verhältnis stehen Unionsbürgerschaft und wirtschaftsbezogene Grundfreiheiten? Diesen Fragen widmet sich diese Arbeit. Hierzu wird die Rechtsprechung des EuGH zu den grenzüberschreitenden Sachverhalten systematisiert und der Gehalt des Begriffes analysiert. Anschließend wird die Rechtsnatur der den Unionsbürgern gewährten Freizügigkeit untersucht und der Frage nachgegangen, ob es zu deren Anwendbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts bedarf.
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