Aus dem Handbuch des Grundbesitzes im Deutschen Reiche von 1888. Mit Angabe sämtlicher größerer Güter, ihrer Größe und Verteilung der Fläche nach Kulturarten; ihres Hufenstandes; ihrer Besitzer, Pächter, Administratoren usw.; der industriellen Anlagen; Post-, Telegraphen- und Eisenbahnstationen und der zuständigen Amtsgerichtsbezirke.Von 1701 bis 1918 wurde Mecklenburg-Strelitz von der jüngeren Linie des herzoglichen Hauses Mecklenburg regiert. Die Herrscher von Mecklenburg-Strelitz führten zunächst, ohne Unterscheidung von übrigen Mitgliedern der Fürstenfamilie, den Titel Herzog zu Mecklenburg. Die Thronfolger wurden als Erbprinz bezeichnet. Auf dem Wiener Kongress empfingen die beiden (regierenden) Herzöge zu Mecklenburg eine Titelaufbesserung als Großherzog von Mecklenburg. Die Thronfolger titelten seither als Erbgroßherzog, die zugehörigen Ehefrauen entsprechend als Großherzogin bzw. Erbgroßherzogin von Mecklenburg. Alle anderen Mitglieder der Fürstenfamilie führten weiterhindie alten Titel als Herzog bzw. Herzogin zu Mecklenburg. 1867 wurden die beiden (Teil-) Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz Bundesstaaten des Norddeutschen Bundes und seit 1871 Länder des Deutschen Reiches. Mecklenburg-Strelitz hatte dabei 1 Stimme, Mecklenburg-Schwerin 3 Stimmen im Bundesrat. Beide Teilstaaten unterhielten eine gemeinsame Gesandtschaft für den Bundesrat und waren von weiteren kleinen Staaten (z. B. Reuß) mit deren Vertretung im Bundesrat beauftragt. (Wiki)Nachdruck der historischen Originalauflage von 1888.