Die kritische Auseinandersetzung mit dem Grundkonsens ist unumgänglich, weil von ihm in diversen Disziplinen und sogar in den allgemeinen Lehren zum Staatsrecht die Rede ist. Es geht im vorliegenden Text vorweg um den politischen Grundkonsens - in Abgrenzung zu verwandten Begriffen wie dem contrat social.Rund um den politischen Grundkonsens bleiben zwar viele Fragen - mangels positivrechtlicher Hinweise - offen, doch lässt sich dieser als extrakonstitutionelles Phänomen mit elementarer staatspolitischer Funktion erfassen und beschreiben. Ob er auch als verfassungsimmanent durch Auslegung…mehr
Die kritische Auseinandersetzung mit dem Grundkonsens ist unumgänglich, weil von ihm in diversen Disziplinen und sogar in den allgemeinen Lehren zum Staatsrecht die Rede ist. Es geht im vorliegenden Text vorweg um den politischen Grundkonsens - in Abgrenzung zu verwandten Begriffen wie dem contrat social.Rund um den politischen Grundkonsens bleiben zwar viele Fragen - mangels positivrechtlicher Hinweise - offen, doch lässt sich dieser als extrakonstitutionelles Phänomen mit elementarer staatspolitischer Funktion erfassen und beschreiben. Ob er auch als verfassungsimmanent durch Auslegung gewonnen werden kann, wird diskutiert. Sein Inhalt wird auf das staatspolitisch Grundsätzliche hin durchleuchtet und beispielhaft in Richtung auf Demokratie, Rechtsstaat und nationale Kohärenz durchdacht, ohne andere Akzente auszuschliessen. Rechenschaft gibt sich die Analyse über die Formierungsschwierigkeiten des Grundkonsenses in Zeiten heterogen werdender Bevölkerungen.Der Autor bejaht die Wünschbarkeit und Erforderlichkeit des politischen Grundkonsenses, weist aber die Pflicht des Vorbedenkens der breit angedachten Zivilgesellschaft zu, die von politischen Inspiratoren profitieren kann.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Autorenporträt
Lendi, MartinMartin Lendi, Prof. Dr. iur. Dr. h.c., Rechtsanwalt, geb. 23.9.1933, aufgewachsen in St. Gallen, studierte Rechtswissenschaft an Universität Zürich, war von 1961 bis 1969 Departementssekretär des Baudepartementes des Kantons St. Gallen und von 1969 bis 1998 Professor für Rechtswissenschaft an der ETH Zürich. Vorlesungen hielt er zum Staats- und Verwaltungsrecht, zum Raumplanungs-, Verkehrs-, Umwelt- und Siedlungswasserwirtschaftsrecht, zur Planung als Auseinandersetzung mit der Zukunft, ferner zum Militärrecht sowie zum Recht der Sicherheitspolitik. Er war Mitglied zahlreicher Experten- und beratender Kommissionen des Bundes und verschiedener wissenschaftlicher Gremien und Akademien im In- und Ausland.
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