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Die globale Flüchtlingskrise des 21. Jahrhunderts hat ein entmutigendes Szenario geschaffen, dessen Lösung notwendigerweise das internationale Menschenrecht einbezieht. Der Schwerpunkt des Buches liegt auf der Gegenüberstellung des kritischen Szenarios mit dem Schutz, den das Recht zugunsten von Flüchtlingen bietet, der Auslegung seiner Bestimmungen und den Aussichten auf seine korrekte Anwendung als Instrument zur Verbesserung des Lebens von Vertriebenen. Das Buch gibt einen kurzen historischen Überblick über die relevanten Ereignisse bei der Entstehung des Instituts der Zuflucht und eine…mehr

Produktbeschreibung
Die globale Flüchtlingskrise des 21. Jahrhunderts hat ein entmutigendes Szenario geschaffen, dessen Lösung notwendigerweise das internationale Menschenrecht einbezieht. Der Schwerpunkt des Buches liegt auf der Gegenüberstellung des kritischen Szenarios mit dem Schutz, den das Recht zugunsten von Flüchtlingen bietet, der Auslegung seiner Bestimmungen und den Aussichten auf seine korrekte Anwendung als Instrument zur Verbesserung des Lebens von Vertriebenen. Das Buch gibt einen kurzen historischen Überblick über die relevanten Ereignisse bei der Entstehung des Instituts der Zuflucht und eine kritische Analyse der begrifflichen Definition des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung von Flüchtlingen. Ein weiterer Teil des Buches ist dem Grundsatz der Nichtzurückweisung gewidmet, wobei dessen historischer Aufbau, die Anwendung von Zwangsmaßnahmen und die Argumente zu seiner Einstufung als Jus cogens erläutert werden. Das Buch befasst sich mit den neuen Gesichtern der Migration und den Einzelheiten der humanitären Krise zu Beginn des 21. Jahrhunderts und enthält eine wirtschaftliche Analyse der Aufnahme von Flüchtlingen durch die europäischen Staaten sowie die Feststellung, dass es nicht möglich ist, sich auf wirtschaftliche und politische Argumente zu berufen, um Flüchtlinge an Orte zurückzuschicken, an denen ihre grundlegenden Rechte gefährdet sein könnten.
Autorenporträt
Henrique Gentil Oliveira hat einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften von der Katholischen Universität Brasilia, einen Postgraduierten-Abschluss in Zivilverfahren von der UNISUL und einen Postgraduierten-Abschluss in Rechtswissenschaften von der Höheren Schule der Bundesstaatsanwaltschaft. Er ist seit 2013 als Staatsanwalt tätig.