In diesem Aufsatz soll der Grundsatz des Verbots von Defiziten untersucht werden, wobei seine historische Entstehung, das Vorhandensein oder Fehlen einer dogmatischen Autonomie des Grundsatzes angesprochen wird, sowie die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die in der direkten Klage auf Verfassungswidrigkeit durch Unterlassung Nr. 26 und dem Unterlassungsgebot Nr. 4.733 über die Kriminalisierung von Homophobie ergangen ist, anhand des von Professor Jorge Reis Novais formulierten Vorschlags zur Ausfüllung des normativen Inhalts des Grundsatzes analysiert wird.