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Am 10. Juni 2011 wurde in Mexiko ein wichtiges Verfassungsreformdekret veröffentlicht, mit dem die jahrhundertealte Einstufung der Grundrechte und ihrer Schutz- und Vormundschaftsmechanismen als individuelle Garantien geändert wurde, um sie fortan als Menschenrechte zu betrachten. Mit dem Dekret wurde ein klares System der Anerkennung und Kontrolle internationaler Menschenrechtskonventionen eingeführt und der Grundsatz "pro homine" oder "pro personae" verankert, um klarzustellen, dass das Recht immer so auszulegen und anzuwenden ist, wie es für den Einzelnen am günstigsten ist. Damit wurde der…mehr

Produktbeschreibung
Am 10. Juni 2011 wurde in Mexiko ein wichtiges Verfassungsreformdekret veröffentlicht, mit dem die jahrhundertealte Einstufung der Grundrechte und ihrer Schutz- und Vormundschaftsmechanismen als individuelle Garantien geändert wurde, um sie fortan als Menschenrechte zu betrachten. Mit dem Dekret wurde ein klares System der Anerkennung und Kontrolle internationaler Menschenrechtskonventionen eingeführt und der Grundsatz "pro homine" oder "pro personae" verankert, um klarzustellen, dass das Recht immer so auszulegen und anzuwenden ist, wie es für den Einzelnen am günstigsten ist. Damit wurde der Grundstein für den Aufbau einer neuen Rechtsordnung gelegt, die sich in der Rechtsprechung allmählich herausbildet und in deren Mittelpunkt der Mensch als Hauptgegenstand der nationalen Rechtsordnung aus einer internationalen Perspektive steht.
Autorenporträt
Abogado por la Universidad La Salle México. Maestro en Ciencias Penales por el Instituto Nacional de Ciencias Penales. Miembro de Número de la Academia Mexicana de Ciencias Penales. Profesor universitario y de posgrado en las materias constitucional, penal y amparo.