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Der Autor untersucht das durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Jahre 2008 neu eingeführte Rechtsinstitut des gutgläubigen Erwerbs im Recht der GmbH. Ziel der Arbeit ist es, die Neuregelungen in Gänze darzustellen und einer umfänglichen Bewertung und Analyse zu unterziehen. Es wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen gutgläubiger Erwerb möglich ist, wie weit die Rechtsfolgen im Einzelnen reichen und ob der Gesetzgeber seine verfolgten Ziele erreicht hat. Besonderes Gewicht wird auf die verfassungsrechtliche Dimension des…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor untersucht das durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Jahre 2008 neu eingeführte Rechtsinstitut des gutgläubigen Erwerbs im Recht der GmbH. Ziel der Arbeit ist es, die Neuregelungen in Gänze darzustellen und einer umfänglichen Bewertung und Analyse zu unterziehen. Es wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen gutgläubiger Erwerb möglich ist, wie weit die Rechtsfolgen im Einzelnen reichen und ob der Gesetzgeber seine verfolgten Ziele erreicht hat. Besonderes Gewicht wird auf die verfassungsrechtliche Dimension des gutgläubigen Erwerbs im Recht der GmbH gelegt. Der Autor zeigt auf, dass das neue Rechtsinstitut den Anforderungen des Grundgesetzes nicht vollumfänglich gerecht wird. Da dies entscheidend auf die Ausgestaltung der neuen Gesellschafterliste als Rechtsscheinträger zurückzuführen ist, setzt die Arbeit an diesem Punkt an und unterbreitet einen Vorschlag, wie die teilweise Verfassungswidrigkeit des Gutglaubensschutzes im Recht der GmbH durch gesetzgeberisches Tätigwerden vermieden werden kann.
Autorenporträt
Johannes Wagner studierte von 2000 bis 2005 Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Während des Referendariats war er dort als Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht und internationales Privatrecht tätig. Nach dem Zweiten Staatsexamen 2007 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Seit 2010 ist er als Rechtsanwalt in München tätig.