Sowohl in Deutschland als auch in Serbien kann ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen werden, wenn ihm eine im Gesetz näher bezeichnete schwere Straftat vorgeworfen wird. Dies gilt auch dann, wenn weder zu erwarten ist, dass er sich dem Verfahren durch Flucht entzieht, noch dass er Beweismittel beeinträchtigt. In beiden Ländern werden diese Regelungen kritisiert, unter anderem wegen Verletzung der Unschuldsvermutung. Die Verfasserin vergleicht die entsprechenden Vorschriften in Serbien und Deutschland im Hinblick auf ihre historische Entwicklung, ihre Ausgestaltung und Funktion…mehr
Sowohl in Deutschland als auch in Serbien kann ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen werden, wenn ihm eine im Gesetz näher bezeichnete schwere Straftat vorgeworfen wird. Dies gilt auch dann, wenn weder zu erwarten ist, dass er sich dem Verfahren durch Flucht entzieht, noch dass er Beweismittel beeinträchtigt. In beiden Ländern werden diese Regelungen kritisiert, unter anderem wegen Verletzung der Unschuldsvermutung. Die Verfasserin vergleicht die entsprechenden Vorschriften in Serbien und Deutschland im Hinblick auf ihre historische Entwicklung, ihre Ausgestaltung und Funktion sowie ihre Anwendung in der Praxis. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der Legitimation der Regelungen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass die Existenz eines Haftgrundes der Tatschwere nur in Serbien überzeugend begründet werden kann. Dies beruht vor allem auf den erheblichen historischen und kulturellen Unterschieden zwischen beiden Ländern.
Jasmina Berger hat Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und an der Universität zu Köln studiert. Ihr Schwerpunktbereich war 'Internationales Straf- und Strafverfahrensrecht'. Nach der Ersten Juristischen Prüfung (2015) arbeitete sie in Köln an ihrer Dissertation bei Prof. Dr. Thomas Weigend und wurde 2022 promoviert. Gleichzeitig absolvierte sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Köln. Neben dem Studium war sie u.a. als Dolmetscherin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Sprachen Serbisch, Kroatisch und Bosnisch tätig und arbeitete im Sportmanagement. Nach der Zweiten Staatsprüfung strebt sie eine Tätigkeit in der Justiz an.
Inhaltsangabe
Einleitung
A. Untersuchungshaft auch ohne Gefährdung der Verfahrensintegrität? Deutschland - Serbien - Fazit
B. Der Haftgrund der Tatschwere Deutschland - Serbien
C. Vergleich der beiden Regelungen zum Haftgrund der Tatschwere Probleme eines Rechtsvergleichs zwischen Deutschland und Serbien - Zum Haftgrund der Tatschwere - Tatbestandlicher Vergleich zwischen deutscher StPO und serbischem ZKP
D. Anwendung des Haftgrundes der Schwere der Tat in der Praxis Deutschland - Serbien
E. Abschließender Vergleich zwischen Deutschland und Serbien Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Deutschland - Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Serbien
Anhang Deutsche Gesetze - Serbische Gesetze und Gerichte
A. Untersuchungshaft auch ohne Gefährdung der Verfahrensintegrität? Deutschland - Serbien - Fazit
B. Der Haftgrund der Tatschwere Deutschland - Serbien
C. Vergleich der beiden Regelungen zum Haftgrund der Tatschwere Probleme eines Rechtsvergleichs zwischen Deutschland und Serbien - Zum Haftgrund der Tatschwere - Tatbestandlicher Vergleich zwischen deutscher StPO und serbischem ZKP
D. Anwendung des Haftgrundes der Schwere der Tat in der Praxis Deutschland - Serbien
E. Abschließender Vergleich zwischen Deutschland und Serbien Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Deutschland - Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Serbien
Anhang Deutsche Gesetze - Serbische Gesetze und Gerichte
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