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Die Entgelttabellen (Stand: März 2018) sind eine unentbehrliche Ergänzung zum Grundwerk "Der Haushaltsführungsschaden". Im Grundwerk, begründet von Dr. Hermann Schulz-Borck, fortgeführt von Frank Pardey, wird erläutert, wie Schadensersatz bei Beeinträchtigung oder Ausfall unentgeltlicher Arbeit in Privathaushalten zeitlich berechnet wird.
Ergänzend dazu liefern die Entgelttabellen die tariflich vorgebebenen Stundenverrechnungssätze, an denen sich auch die Rechtsprechung orientieren kann. Die Anwendung dieser Tabellen wurde vom BGH wiederholt gebilligt.
Die zum 1.1.2018 erfolgten
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Produktbeschreibung
Die Entgelttabellen (Stand: März 2018) sind eine unentbehrliche Ergänzung zum Grundwerk "Der Haushaltsführungsschaden". Im Grundwerk, begründet von Dr. Hermann Schulz-Borck, fortgeführt von Frank Pardey, wird erläutert, wie Schadensersatz bei Beeinträchtigung oder Ausfall unentgeltlicher Arbeit in Privathaushalten zeitlich berechnet wird.

Ergänzend dazu liefern die Entgelttabellen die tariflich vorgebebenen Stundenverrechnungssätze, an denen sich auch die Rechtsprechung orientieren kann. Die Anwendung dieser Tabellen wurde vom BGH wiederholt gebilligt.

Die zum 1.1.2018 erfolgten Änderungen des Einkommenssteuertarifs und der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, die Verminderung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die ab 1.3.2018 zu zahlende Entgelterhöhung von 2,85% bis 5,70 % für die Tarifbeschäftigten des Bundes sind bei der Neuberechnung der Entgelttabellen berücksichtigt. Seit 1.4.2008 sind zwar die Monatsentgelte für die alten und neuen Bundesländer gleich hoch. Es gibt aber immer noch unterschiedliche Bemessungsgrenzen und letztlich unterschiedlich hohe Brutto- und Nettobeträge in West und Ost.
Autorenporträt
Pardey, FrankDer Autor studierte von 1970 bis 1975 in Göttingen und Köln Rechtswissenschaften.Ab 1980 war er Richter am Landgericht in Braunschweig und von 1982 bis 1985 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem für das Rechtsgebiet "unerlaubte Handlungen" zuständigen VI. Zivilsenat des BGH.Von Oktober 1986 bis Mai 1989 folgte eine Abordnung an das Niedersächsische Justizministerium.Im Dezember 1987 wurde der Autor zum Richter am Oberlandesgericht in Braunschweig ernannt.Zwischen 1991 und 1993 war er an das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt abgeordnet und dort mit Ausbildungs-, Fortbildungs- und Prüfungsangelegenheiten befasst.Seit August 1996 ist er als Vorsitzender Richter am Landgericht in Braunschweig tätig.Er hat zahlreiche Fachaufsätze insbesondere zum Personenschadensrecht verfasst.Er ist Autor des Werkes "Berechnung von Personenschäden", 4. Auflage 2010, sowie des Werkes "Der Haushaltsführungsschaden, Schadenersatz bei Beeinträchtigung oder Ausfall unentgeltlic

her Arbeit in Privathaushalten, mit Berechnungstabellen, Formularen, Übersichten, Beispielen", 8. Auflage 2013.