Unternehmen und Kapitalgeber streben im Zeitalter der Globalisierung nach international verständlicher Rechnungslegung. Diesem Verlangen entspricht die IAS-VO: für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen schreibt sie seit 2004 die Anwendung der ins Europarecht übernommenen IFRS / IAS verpflichtend vor. Angesichts der EU-Zielsetzung, sich zum weltweit führenden Wirtschaftsraum zu entwickeln, sollte diese Verpflichtung auf den Einzelabschluss ausgedehnt werden. Als vorteilhaft erweisen sich die IFRS nicht nur im Hinblick auf die Ermöglichung internationaler (Fremd-)Kapitalaufnahme, auch bieten sie dem Jahresabschlussadressaten die Möglichkeit effizienter Kapitalallokation. Grund hierfür sind die am true-and-fair-Prinzip ausgerichteten Aktivierungsvoraussetzungen. Deutliche Auswirkungen zeigt dies auf die Ansatzmöglichkeit von immateriellen Gütern, wie die Ausweismöglichkeit des einem Leasingverhältnis entstammenden Nutzungsrechts. Dem für eine gesamtwirtschaftlich effiziente Kapitalallokation erforderlichen Kapitalschutz kann durch alternative Maßnahmen, wie etwa mit Blick auf eine Reform der Kapitalrichtlinie diskutiert, Rechnung getragen werden.