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Diese Schrift befasst sich mit der Sicherung der Unabhängigkeit des Netzbetreibers (TSO, DSO) im Recht der Netzwirtschaften. In ihren Beschlüssen vom 10. Januar 2007 spricht sich die EU-Kommission für ein Ownership Unbundling als die beste Lösung aus. Der Verfasser vertritt demgegenüber die Meinung, dass ein neues Institutional Design für Netzbetreiber im Sinne eines Independent System Operators ein Ownership Unbundling überflüssig macht und aus verschiedenen Gründen vorzugswürdig ist. Als weitere Voraussetzung für einen effektiven Stromwettbewerb behandelt der Autor die Gewährleistung eines…mehr

Produktbeschreibung
Diese Schrift befasst sich mit der Sicherung der Unabhängigkeit des Netzbetreibers (TSO, DSO) im Recht der Netzwirtschaften. In ihren Beschlüssen vom 10. Januar 2007 spricht sich die EU-Kommission für ein Ownership Unbundling als die beste Lösung aus. Der Verfasser vertritt demgegenüber die Meinung, dass ein neues Institutional Design für Netzbetreiber im Sinne eines Independent System Operators ein Ownership Unbundling überflüssig macht und aus verschiedenen Gründen vorzugswürdig ist. Als weitere Voraussetzung für einen effektiven Stromwettbewerb behandelt der Autor die Gewährleistung eines freizügigen Netzzugangs. In einem abschließenden Kapitel befasst er sich mit sozialen Schutzstandards als Bestandteil des Institutional Designs der Netzbetreiber.
Autorenporträt
Der Autor: Franz Jürgen Säcker studierte von 1961 bis 1965 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Münster, Köln, Bonn und Genf. Der Promotion in Rechtswissenschaften 1966 folgte 1970 die Habilitation für die Fächer Zivilrecht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. 1971 promovierte er zum Dr. rer. pol. Es folgten Rufe auf Ordinariate für Zivil-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an den Universitäten Augsburg, Berlin, Bielefeld, Innsbruck, Hamburg, Kiel und Tübingen. Seit 1994 ist er Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin und leitet zugleich das Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V. Zudem ist er Mitglied des Kuratoriums des Zentrums für deutsches Recht am Institut für Staat und Recht der Russischen Akademie der Wissenschaften in Moskau, wo ihm 1997 die Ehrendoktorwürde verliehen wurde. Seit 2004 ist er Mitglied im Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regu

lierungsfragen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Mitglied des neu gegründeten European Energy Institute (EEI) mit Sitz in Leuven sowie der Academic Society for Competition Law (ascola).