Industrieanlagen, Kraftwerke wie auch größere Bauvorhaben werden aufgrund ihrer technischen Komplexität und des teilweise enormen Auftragsumfangs nur selten von einem Unternehmen allein realisiert. Es ist üblich, dass sich mehrere Unternehmen zusammenschließen, um derartige Projekte gemeinsam zu verwirklichen. Eine mögliche Form der projektbezogenen Zusammenarbeit ist das Konsortium. Diese Zusammenschlüsse haben in aller Regel den Zweck, das mit dem Projekt verbundene wirtschaftliche Risiko auf mehrere Schultern zu verteilen und die jeweils erforderlichen technologischen Fähigkeiten von Unternehmen mit unterschiedlicher Expertise zusammenzuführen und auf diesem Wege Synergieeffekte zu erzielen.
Die Autoren erläutern die im Konsortium maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen. In besonderer Weise werden hierbei die Regelungen des Muster-Konsortialvertrags der ORGALIME 1995, des Muster-Konsortialvertrags des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. (Fassung 2000) sowie des Muster-Konsortialvertrags aus dem Münchener Vertragshandbuch berücksichtigt.
Die Autoren erläutern die im Konsortium maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen. In besonderer Weise werden hierbei die Regelungen des Muster-Konsortialvertrags der ORGALIME 1995, des Muster-Konsortialvertrags des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. (Fassung 2000) sowie des Muster-Konsortialvertrags aus dem Münchener Vertragshandbuch berücksichtigt.