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Streitigkeiten um Internetdomains beschäftigen seit Jahren nicht nur staatliche Gerichte. Die Struktur des Web hat die Lösung von Domainnamenskonflikten durch außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren begünstigt. Die Arbeit untersucht den Streitschlichtungsmechanismus der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) für generische Top-Level-Domains (gTLDs). Die rechtliche Verbindlichkeit der hierzu weltweit angewandten UDRP Schiedsregeln (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) gründet sich nur auf deren zivilvertragliche Geltung. Die rechtsvergleichende Analyse des…mehr

Produktbeschreibung
Streitigkeiten um Internetdomains beschäftigen seit Jahren nicht nur staatliche Gerichte. Die Struktur des Web hat die Lösung von Domainnamenskonflikten durch außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren begünstigt. Die Arbeit untersucht den Streitschlichtungsmechanismus der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) für generische Top-Level-Domains (gTLDs). Die rechtliche Verbindlichkeit der hierzu weltweit angewandten UDRP Schiedsregeln (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) gründet sich nur auf deren zivilvertragliche Geltung. Die rechtsvergleichende Analyse des Rechtsbildungsprozesses dieses globalen Zivilrechtsregimes bildet den Kern der Abhandlung, dabei werden Unterschiede bei der Auslegung der UDRP durch die akkreditierten Schiedsgerichte evaluiert. Schließlich wird die UDRP Schiedspraxis neben die des Streitbeilegungsverfahrens für .eu-Domains gestellt und die Übertragbarkeit dieser Regulierung auf andere Bereiche der Ressource Internet behandelt.
Autorenporträt
Der Autor: Marco Rau, geboren 1977 in Berlin; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz und der Université Paris XII; Absolvent des deutsch-französischen Studiengangs der Universität Mainz, Magisterarbeit im Internetstrafrecht; durch den DAAD geförderter Studienaufenthalt bei der WTO in Genf; Referendariat u. a. an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, in Miami (USA) sowie bei der Ständigen Vertretung der BRD bei der EU in Brüssel; seit 2006 Anwalt im Bereich IT-, Telekommunikations- und Medienrecht in Frankfurt am Main; Autor verschiedener Fachpublikationen im IT- und Telekommunikationsrecht; Mitglied der DGRI, INTA und ITechLaw.