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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbände, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politik- und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) entstand in einem historischen Prozess, welcher bereits 1872 mit Gustave Moynier einsetzte (Auswärtiges Amt, 2008) und sich über die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (Nürnberger Prinzipien) sowie die Einrichtung einer Völkerrechtskommission bei den Vereinten Nationen 1946 (Wittke, 2001, S. 232),…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbände, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politik- und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) entstand in einem historischen Prozess, welcher bereits 1872 mit Gustave Moynier einsetzte (Auswärtiges Amt, 2008) und sich über die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (Nürnberger Prinzipien) sowie die Einrichtung einer Völkerrechtskommission bei den Vereinten Nationen 1946 (Wittke, 2001, S. 232), internationale und internationalisierte Ad-hoc-Gerichtshöfe, die Institutionalisierung des Internationalen Strafgerichtshof 1989 durch die Verabschiedung des Rom-Statuts durch die Vertragsstaaten, der Aufnahme der Arbeit des IStGH durch die 60. Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen (2002) (Nürnberger Menschenrechtszentrum, Auswärtiges Amt, Goethe-Institut, 2006) bis hin zur ersten Überprüfungskonferenz in Kampala (Coalition for the International Criminal Court, 2010) fortsetzt. Er ist ein lebendiger Ausdruck der Staatengemeinschaft für die Notwendigkeit die letzten Lücken bei der Strafverfolgung von schwersten internationalen Verbrechen zu schließen. Der IStGH leistet somit einen wichtigen Beitrag zur zunehmenden Vereinheitlichung des internationalen Strafrechts (Hermsdörfer, 2001, S. 12 f.), gleichzeitig soll und kann er die nationale Gerichtsbarkeit nicht ersetzen oder letztinstanzlich überprüfen. Das Verhältnis zu den Vertragsstaaten ist ein komplementäres und bei Ausfallerscheinungen ein absicherndes (Hermsdörfer, 2001, S. 9 f.). Der IStGH ist ein Bestandteil des Systems Kollektiver Sicherheit innerhalb der United Nations Organization (UNO/UN), zu welchem der Internationale Gerichtshof ebenso gehört wie der UN-Sicherheitsrat. Er ist eingebunden in ein Geflecht zur Gewährleistung des internationalen Friedens durch die friedenssichernde Wirkung von Recht und Gerechtigkeit (IStGH) und durch die Wahrung und Herstellung internationaler Sicherheit (UN-Sicherheitsrat). Auf dem Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Gerechtigkeit und dem damit verbundenen Verhältnis von UN-Sicherheitsrat zum IStGH (Heilmann, 2006, S. 163) liegt das Hauptaugenmerk der nachfolgenden Betrachtung. Die leitende Fragestellung ist: Welchen Ausdruck findet das Verhältnis von Gerechtigkeit (Recht) und Sicherheit im Statut des IStGH und was bedeutet dies für die Effektivität des Internationalen Strafgerichtshofes?
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