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Die Opfer, die in internationalen Strafverfahren lange Zeit ignoriert wurden, stehen heute im Mittelpunkt dieser Verfahren. Die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat dazu beigetragen, dass sie als teilnehmende Opfer berücksichtigt werden. Diese Teilnahme ist jedoch an die Erfüllung von Regeln gebunden, die in den Texten des Gerichtshofs festgelegt sind. Es reicht nicht aus, dass eine natürliche oder juristische Person behauptet, einen Schaden erlitten zu haben, um das Recht auf Teilnahme an einem Verfahren zu erhalten, sondern sie muss zuvor nachweisen, dass ihr Schaden…mehr

Produktbeschreibung
Die Opfer, die in internationalen Strafverfahren lange Zeit ignoriert wurden, stehen heute im Mittelpunkt dieser Verfahren. Die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat dazu beigetragen, dass sie als teilnehmende Opfer berücksichtigt werden. Diese Teilnahme ist jedoch an die Erfüllung von Regeln gebunden, die in den Texten des Gerichtshofs festgelegt sind. Es reicht nicht aus, dass eine natürliche oder juristische Person behauptet, einen Schaden erlitten zu haben, um das Recht auf Teilnahme an einem Verfahren zu erhalten, sondern sie muss zuvor nachweisen, dass ihr Schaden auf ein Verbrechen zurückzuführen ist, das der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegt. Wenn das Opfer zur Teilnahme berechtigt ist, werden ihm Vertretungsdienste zur Verfügung gestellt, die es in die Lage versetzen, seinen Ansichten und Anliegen Gehör zu verschaffen. In Anbetracht des Kontexts der Verbrechen, die der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegen, wurden Mechanismen vorgesehen, die die Einreichung von Anträgen und die Teilnahme am Verfahren erleichtern.
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Autorenporträt
Brahima est titulaire d'une Maîtrise en droit carrière judiciaire et d'un Master II en Droit de l'Homme et Actions Humanitaires. De 2005 à 2014 il a travaillé pour l¿Opération des Nations Unies en Côte d'Ivoire en qualité de Conseiller aux Affaires Judiciaires avant de rejoindre la Cour Pénale Internationale en 2015 comme Assistant Conseil.