Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch Art. 79 Abs. 3 GG stehen in einem Spannungsverhältnis zum Demokratieprinzip. Mit jeder Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in welche die Ewigkeitsklausel einbezogen wird, setzt es eine irreversible Verfassungsrechtsprechung. Die Arbeit geht der Frage nach, wie das Bundesverfassungsgericht mit diesem Konflikt umgeht und in der Vergangenheit umgegangen ist.