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In der öffentlichen Debatte um den Krieg gegen Irak hat das Recht, insbesondere das Völkerrecht, kaum eine Rolle gespielt. Befürworter wie Gegner des Krieges haben ihre Ansicht vorwiegend mit politischen oder wirtschaftlichen, kaum aber mit rechtlichen Argumenten begründet.Das ist um so befremdlicher, als es bisher wohl kaum einen internationalen Konflikt gegeben hat, bei dem das Für und Wider eines Militäreinsatzes im UN-Sicherheitsrat so ausführlich und kontrovers diskutiert wurde, dann aber - als der Widerstand der Kriegsgegner unüberwindbar scheint - dem Sicherheitsrat die Zuständigkeit…mehr

Produktbeschreibung
In der öffentlichen Debatte um den Krieg gegen Irak hat das Recht, insbesondere das Völkerrecht, kaum eine Rolle gespielt. Befürworter wie Gegner des Krieges haben ihre Ansicht vorwiegend mit politischen oder wirtschaftlichen, kaum aber mit rechtlichen Argumenten begründet.Das ist um so befremdlicher, als es bisher wohl kaum einen internationalen Konflikt gegeben hat, bei dem das Für und Wider eines Militäreinsatzes im UN-Sicherheitsrat so ausführlich und kontrovers diskutiert wurde, dann aber - als der Widerstand der Kriegsgegner unüberwindbar scheint - dem Sicherheitsrat die Zuständigkeit entzogen und damit das Völkerrecht desavouiert wird. Die vorliegende Dokumentation soll dazu beitragen, dem Völkerrecht wieder den ihm gebührende Rang als Ordnungs- und Machtbegrenzungsrecht zuzuweisen.
Autorenporträt
Kai Ambos studierte Rechts- und Politikwissenschaften in Freiburg, Oxford (Großbritannien) und München 1984 1990. Erstes juristisches Staatsexamen Bayern 1990; zweites juristisches Staatsexamen Baden-Württemberg 1994. Promotion 1992 und Habilitation 2001 Ludwig-Maximilians-Universität München (venia legendi in Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Rechtsvergleichung und Völkerrecht). Wiss. Referent Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und wiss. Assistent Universität Freiburg 1991 2003. Lehrstuhlvertretung in Freiburg SS 2002 und WS 2002/03. Anfang 2003 Rufe auf Lehrstühle der Universitäten Göttingen und Graz. Seit 7.5.2003 Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und internationales Strafrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, Leiter der Abteilung ausländisches und internationales Strafrecht. Seit 15.3.2006 Magisterbeauftragter der juristischen Fakultät. Seit 24.3.2006 Richter am Landgericht Göttingen. Z

wischen April 2008 und 2010 Studiendekan der juristischen Fakultät.

Jörg Arnold, geb. 1973, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 21.07.2004

Kann man wirklich? Man kann!
Alle behalten recht: Ein juristisches Dossier zum Irak-Krieg

Im Irak haben sich Amerikaner und Engländer militärisch durchgesetzt, aber gewonnen haben sie den Krieg nicht. Die Selbstmordattentäter führen ihn weiter. Deshalb kommt diese Sammlung von rund achtzig publizistischen Stellungnahmen zur völkerrechtlichen und moralischen Seite des Irak-Krieges zu früh. Sie will den Konflikt historisieren und muß doch Partei ergreifen, weil sie sich der Einteilung der Welt in Verbündete und Gegner nicht entziehen kann. Die Herausgeber versuchen allerdings, die Partei des Völkerrechts zu ergreifen. Sie wenden sich gegen den "Trend, daß der Krieg gegen Irak dem Fortschritt der Zivilisation doch irgendwie gedient habe und ein guter, ein gerechter Krieg gewesen sei", und wollen nicht gegen die Amerikaner und für Saddam Hussein eintreten.

Für sie verlaufen die Fronten zwischen dem Recht auf der einen und Politik und Wirtschaft auf der anderen Seite. So verwandelt sich der Irak-Krieg in eine Art akademischen Übungsfall. Politik und Wirtschaft werden uneigentlich. Wie sich die kritische Vernunft wandelt! In den siebziger Jahren wären schon Erstsemester darauf gekommen, daß sich eine Stellungnahme gegen den Krieg natürlich gegen den richtet, der den Krieg begonnen und gewonnen hat, und daß eine Reduktion der juristischen Betrachtung auf die Charta der Vereinten Nationen den Bösewicht Saddam Hussein deckt, weil das geltende Völkerrecht diktatorenfreundlich ist.

Immerhin zeigt der Band, wie sich das Recht seine Unschuld bewahrt. Die "Frankfurter Rundschau" wollte vor Beginn des Krieges von dem Bundesverwaltungsrichter Dieter Deisenroth wissen, ob ein völkerrechtswidriger Irak-Krieg ein verbotener Angriffskrieg im Sinne des Grundgesetzes sei. Als Deisenroth diese Frage bestechend klar bejahte, meinte der Interviewer, die ganze Ableitung sei wohl ein wenig lebensfremd. Darauf Deisenroth: "Sie haben nach der rechtlichen Situation gefragt, und ich habe rechtlich geantwortet. Die Politik ist von Verfassungs wegen gehalten, die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Wenn sie meint, daß sie das nicht kann oder nicht will, muß sie es offen sagen - und die Öffentlichkeit muß sich entscheiden, ob sie das akzeptiert oder nicht."

Wäre das die ganze Wahrheit, stünde das Recht gegen Politik und Wirtschaft auf verlorenem Posten und wäre dieses Buch wirklich nur etwas für juristische Seminare. Aber zur ganzen Wahrheit gehört die Entwicklung der Gesellschaft, und die lehrt, daß Recht ein wesentlicher Faktor der Moderne ist. Die Politik kann nicht einfach sagen, sie wolle sich nicht an das Recht halten. Ohne Recht keine Demokratie (Politik) und keine Banküberweisungen (Wirtschaft). Gesellschaftliche Entwicklung ist indessen kein Parademarsch. Staaten und Kulturen entwickeln sich unterschiedlich. Als zwischenstaatliches Recht kann das Völkerrecht daher nicht so hart sein wie innerstaatliches Recht. Es muß auch zwischen Kulturen vermitteln.

Die Völkerrechtsgemeinschaft muß Völkerrechtsbrüche deshalb bis zu einem gewissen Grad ertragen. Und sie tut es. Wer hätte angesichts der manifesten Diskriminierung von Frauen weltweit etwa gedacht, daß es ein "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" gibt? Die meisten Autoren dieses Bandes sind im Falle des Irak-Krieges freilich weniger großzügig.

Bei jedem Beitrag sind Ort und Zeit der Erstveröffentlichung präzise angegeben. Deshalb kann man überprüfen, wie sich die Diskussion entwickelt hat und wie die Teilnehmer aufeinander und auf die Ereignisse reagiert haben. Das Ergebnis frustriert allerdings etwas. Alle behalten recht. Immerhin kann man das Buch auch als Befragung der veröffentlichten Meinung verstehen. Dreizehn Beiträge aus der "Frankfurter Rundschau", dreizehn aus der "Süddeutschen Zeitung" (davon fünf von Heribert Prantl) und zehn aus dieser Zeitung zeigen, woher und wohin der Zeitgeist weht.

Den Auftakt bilden politische Aufrufe amerikanischer und deutscher Intellektueller, die einander wegen ihrer Stellungnahmen zum Irak-Krieg kritisieren. Nicht ohne Reiz, gerade für Nichtintellektuelle. Nach Ansicht des Rezensenten sind die amerikanischen Intellektuellen den deutschen eindeutig überlegen, sie sind präziser, realitätsnäher, informierter und gemeinwohlorientierter. In einer Erwiderung der deutschen Intellektuellen vom September 2002 heißt es zum Beispiel: "Kann man wirklich - wie Sie suggerieren - ,unbeabsichtigt' getötete Zivilisten in Afghanistan moralisch geringer werten als absichtlich getötete Zivilisten in den Vereinigten Staaten?" Sieht man einmal von der verqueren Formulierung ab, ein Blick in das Strafgesetzbuch lehrt: Man kann. Fahrlässige Tötung ist "moralisch geringer zu werten" als vorsätzliche. "Tötung ist Tötung", haben wahrscheinlich nicht einmal mehr die alten Germanen gedacht. Oder: "Mit unserer Gegenüberstellung war jedoch nicht eine ,Gleichsetzung' der Taten vom 11. September mit den US-Bombardements beabsichtigt, sondern die Aussage: Beides ist Unrecht." Ist das keine Gleichsetzung? Aber warum sollten die deutschen Intellektuellen besser sein als die deutschen Hauptschüler?

Angesichts der engen politischen und militärischen transatlantischen Verflechtungen konnte der Irak-Krieg die Bundesrepublik nicht unberührt lassen. Die Amerikaner wollten ihre deutschen Basen nutzen und das Gebiet der Bundesrepublik überfliegen. Das haben sie auch getan, ohne daß die Bundesrepublik erkennbar Widerstand geleistet hätte. Nach Einschätzung des Rezensenten dürften die Nato-Kameraden auch sonst einander geholfen haben. Die meisten der in diesem Band vereinigten Juristen meinen, die Bundesrepublik hätte von Verfassungs wegen Widerstand leisten müssen. Jetzt hat sie also Beihilfe zum Völkerrechtsverbrechen der Aggression geleistet, obwohl sie noch nicht einmal ihre Verbrechen aus der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts bewältigt hat. Ob die Amerikaner den Widerstand einfach hingenommen und auf Gewalt verzichtet hätten, darüber liest man nichts. Das ist merkwürdig. Gegenüber dem Irak waren die Amerikaner zu allem entschlossen. Warum sollten sich nicht auch gegenüber der Bundesrepublik zu allem entschlossen gewesen sein? Wollten die Autoren die Bundesrepublik zur Gewaltanwendung aufrufen? Meine Güte, leben wir gefährlich.

Da der Band den Irak-Krieg ausschließlich vom Standpunkt des Rechts aus betrachtet, Politik und Wirtschaft ausklammert und das richtige Recht bereits gefunden hat, erspart er Fragen wie: Der Schurke Saddam Hussein hatte eine Art Friedhofsruhe geschaffen. Den Amerikanern und Engländern gelingt nicht einmal eine Minimalordnung. Benötigt Macht ein Moment der Willkür? Können Rechtsstaat und Demokratie in Gesellschaften Wurzeln schlagen, in denen noch Stammes- oder Konfessionszugehörigkeiten dominieren? Was bedeutet es, daß von Amerikanern und Engländern eine größere Rücksichtnahme auf Zivilisten, Frauen, Kinder, Greise erwartet wird als von Muslimen? Die Fragen ließen sich fortsetzen.

Material für Antworten läßt sich auch aus diesem Buch gewinnen, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Völkerrechtsordnung kein Rechtsstaat ist und daß man die Welt auch anders denken kann als vom Individuum aus. Legt man dann noch den westlichen Demokratie-Hochmut ab, könnte sich der Irak-Krieg als politisches Lehrstück erweisen.

GERD ROELLECKE

Kai Ambos/Jörg Arnold (Hrsg.): "Der Irak-Krieg und das Völkerrecht". Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2004. XVI + 530 S., geb., 69,- [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Gerd Roellecke hadert mit den deutschen Intellektuellen, deren zu verschiedenen Zeitpunkten des Irakkonflikts publizierten Standpunkte zum Krieg der Amerikaner, und zwar aus der Perspektive des Rechts, dieser Band versammelt. Und um zu ihren Haltungen zu gelangen, so die Beobachtung des Rezensenten, haben sie eine Linie zwischen Politik und Wirtschaft einerseits und dem Recht andererseits gezogen, als wären sie nicht alle miteinander verknüpft, als wäre das Recht eine Art Luxus, den man sich leisten kann oder nicht. Logisch, meint Roellecke, dass so etwas zu realitätsfernen Urteilen führt, die nur das Recht an sich zu bewahren suchen, nicht aber in die Ereignisse eingreifen können. Der Irak-Krieg wird zu einer "Art akademischer Übungsfall", aber immerhin könne man verfolgen, "wie sich die Diskussion entwickelt hat und wie die Teilnehmer aufeinander und auf die Ereignisse reagiert haben". Um schließlich beinahe einhellig zu dem Schluss zu kommen, dass die Bundesrepublik "von Verfassungs wegen Widerstand" hätte leisten müssen. Ja, und dann? - der Rezensent kann nur noch hilflos mit den Schultern zucken, gibt den versammelten Autoren aber noch den Hinweis, dass sich "zwischenstaatliches Recht" nicht einfach von "innerstaatlichem Recht" ableiten lasse. Und dass man "die Welt auch anders denken kann als vom Individuum aus."

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