Obwohl sich bereits zahlreiche Autoren mit dem Irrtum über verwaltungs- bzw. unionsrechtsakzessorische Blanketttatbestände im Wirtschaftsstrafrecht befasst haben, ist die damit verbundene strafrechtsdogmatische Problematik keineswegs erschöpfend ausgeleuchtet. Die Arbeit bereitet die in vielen Details umstrittene Frage bei der Behandlung des Irrtums im Anwendungsbereich der Blanketttatbestände auf. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden auf die rechtswissenschaftlich bislang nur wenig bearbeitete Spezialmaterie des Außenwirtschaftsstrafrechts übertragen. Die von weiten Teilen der Literatur…mehr
Obwohl sich bereits zahlreiche Autoren mit dem Irrtum über verwaltungs- bzw. unionsrechtsakzessorische Blanketttatbestände im Wirtschaftsstrafrecht befasst haben, ist die damit verbundene strafrechtsdogmatische Problematik keineswegs erschöpfend ausgeleuchtet. Die Arbeit bereitet die in vielen Details umstrittene Frage bei der Behandlung des Irrtums im Anwendungsbereich der Blanketttatbestände auf. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden auf die rechtswissenschaftlich bislang nur wenig bearbeitete Spezialmaterie des Außenwirtschaftsstrafrechts übertragen. Die von weiten Teilen der Literatur vertretenen irrtumsdogmatischen Konstruktionen nähern sich bedenklich weit der überkommenen Vorsatztheorie an. Fehlvorstellungen über die Existenz der blankettausfüllenden Norm und der Irrtum über die Genehmigungsbedürftigkeit einer Handlung sind deshalb nicht als Tatumstandsirrtum, sondern nach den Regeln des Verbotsirrtums zu behandeln. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Preis der Reinhold-und-Maria-Teufel Stiftung für herausragende Dissertationen 2023.
Theresa Röttger studierte an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br. und absolvierte ihr Referendariat am Oberlandesgericht Stuttgart. Die Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte im Jahr 2019. Im Jahr 2023 erfolgte die Verleihung des Doktortitels durch die Eberhard Karls Universität in Tübingen. Theresa Röttger war zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin und später als Rechtsanwältin im Stuttgarter Büro einer renommierten deutschen Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht tätig. Seit Mai 2023 arbeitet Theresa Röttger bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg.
Inhaltsangabe
Einleitung1. Überblick über das AußenwirtschaftsstrafrechtBegriff und allgemeine Bedeutung des Außenwirtschaftsrechts - Aktuelle Ausgestaltung des Außenwirtschaftsstrafrechts2. Das BlankettstrafgesetzDer Begriff des Blankettstrafgesetzes - Die Einordnung von Blankettmerkmalen in den strafrechtlichen Tatbestand - Zusammenfassung3. Die Einordnung der behördlichen Genehmigung in den strafrechtlichen DeliktsaufbauBedeutung der behördlichen Genehmigung im Hinblick auf die Verwaltungsakzessorietät des Außenwirtschaftsrechts - Gründe für Verstöße gegen Genehmigungsvorbehalte - Die Stellung der behördlichen Genehmigung im Deliktsaufbau - Tatbestandsausschließende Genehmigung: negatives normatives Tatbestandsmerkmal oder Blankettmerkmal? - Fazit4. Die allgemeine strafrechtliche IrrtumslehreBestimmung des Untersuchungsrahmens - Irrtumslehre als Kehrseite der Lehre von Vorsatz und Schuld - Historischer Kontext der Irrtumslehre - Geltende Gesetzeslage zum Irrtum - Weitere durch Rechtsprechung und Wissenschaft anerkannte Irrtumsarten - Problematik der strafrechtlichen Irrtumslehre - Behandlung des Irrtums bei deskriptiven und normativen Tatbestandsmerkmalen - Behandlung des Irrtums bei Blanketttatbeständen - Kritik an der Irrtumslehre der h.M. bei Blanketttatbeständen - Behandlung des Irrtums bei Genehmigungspflichten - Eigene Irrtumslehre5. Irrtümer im AußenwirtschaftsstrafrechtEinführung - Irrtümer im Rahmen des Strafanwendungsrechts - Irrtümer über die Tauglichkeit als Tatsubjekt - Irrtümer im Zusammenhang mit dem Tatobjekt - Irrtümer im Zusammenhang mit den Tathandlungen - Irrtümer über Qualifikationsmerkmale und Regelbeispiele - Irrtümer im Bereich der TatbeteiligungResümee und Ausblick
Einleitung1. Überblick über das AußenwirtschaftsstrafrechtBegriff und allgemeine Bedeutung des Außenwirtschaftsrechts - Aktuelle Ausgestaltung des Außenwirtschaftsstrafrechts2. Das BlankettstrafgesetzDer Begriff des Blankettstrafgesetzes - Die Einordnung von Blankettmerkmalen in den strafrechtlichen Tatbestand - Zusammenfassung3. Die Einordnung der behördlichen Genehmigung in den strafrechtlichen DeliktsaufbauBedeutung der behördlichen Genehmigung im Hinblick auf die Verwaltungsakzessorietät des Außenwirtschaftsrechts - Gründe für Verstöße gegen Genehmigungsvorbehalte - Die Stellung der behördlichen Genehmigung im Deliktsaufbau - Tatbestandsausschließende Genehmigung: negatives normatives Tatbestandsmerkmal oder Blankettmerkmal? - Fazit4. Die allgemeine strafrechtliche IrrtumslehreBestimmung des Untersuchungsrahmens - Irrtumslehre als Kehrseite der Lehre von Vorsatz und Schuld - Historischer Kontext der Irrtumslehre - Geltende Gesetzeslage zum Irrtum - Weitere durch Rechtsprechung und Wissenschaft anerkannte Irrtumsarten - Problematik der strafrechtlichen Irrtumslehre - Behandlung des Irrtums bei deskriptiven und normativen Tatbestandsmerkmalen - Behandlung des Irrtums bei Blanketttatbeständen - Kritik an der Irrtumslehre der h.M. bei Blanketttatbeständen - Behandlung des Irrtums bei Genehmigungspflichten - Eigene Irrtumslehre5. Irrtümer im AußenwirtschaftsstrafrechtEinführung - Irrtümer im Rahmen des Strafanwendungsrechts - Irrtümer über die Tauglichkeit als Tatsubjekt - Irrtümer im Zusammenhang mit dem Tatobjekt - Irrtümer im Zusammenhang mit den Tathandlungen - Irrtümer über Qualifikationsmerkmale und Regelbeispiele - Irrtümer im Bereich der TatbeteiligungResümee und Ausblick
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