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Obwohl sich bereits zahlreiche Autoren mit dem Irrtum über verwaltungs- bzw. unionsrechtsakzessorische Blanketttatbestände im Wirtschaftsstrafrecht befasst haben, ist die damit verbundene strafrechtsdogmatische Problematik keineswegs erschöpfend ausgeleuchtet. Die Arbeit bereitet die in vielen Details umstrittene Frage bei der Behandlung des Irrtums im Anwendungsbereich der Blanketttatbestände auf. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden auf die rechtswissenschaftlich bislang nur wenig bearbeitete Spezialmaterie des Außenwirtschaftsstrafrechts übertragen. Die von weiten Teilen der Literatur…mehr

Produktbeschreibung
Obwohl sich bereits zahlreiche Autoren mit dem Irrtum über verwaltungs- bzw. unionsrechtsakzessorische Blanketttatbestände im Wirtschaftsstrafrecht befasst haben, ist die damit verbundene strafrechtsdogmatische Problematik keineswegs erschöpfend ausgeleuchtet. Die Arbeit bereitet die in vielen Details umstrittene Frage bei der Behandlung des Irrtums im Anwendungsbereich der Blanketttatbestände auf. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden auf die rechtswissenschaftlich bislang nur wenig bearbeitete Spezialmaterie des Außenwirtschaftsstrafrechts übertragen. Die von weiten Teilen der Literatur vertretenen irrtumsdogmatischen Konstruktionen nähern sich bedenklich weit der überkommenen Vorsatztheorie an. Fehlvorstellungen über die Existenz der blankettausfüllenden Norm und der Irrtum über die Genehmigungsbedürftigkeit einer Handlung sind deshalb nicht als Tatumstandsirrtum, sondern nach den Regeln des Verbotsirrtums zu behandeln.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Preis der Reinhold-und-Maria-Teufel Stiftung für herausragende Dissertationen 2023.
Autorenporträt
Theresa Röttger studierte an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br. und absolvierte ihr Referendariat am Oberlandesgericht Stuttgart. Die Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte im Jahr 2019. Im Jahr 2023 erfolgte die Verleihung des Doktortitels durch die Eberhard Karls Universität in Tübingen. Theresa Röttger war zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin und später als Rechtsanwältin im Stuttgarter Büro einer renommierten deutschen Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht tätig. Seit Mai 2023 arbeitet Theresa Röttger bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg.