Während die Problematik des Judeneides bis zum Ende des 18. Jahrhunderts den Rechtshistorikern vertraut ist, ist die Entwicklung der Problematik während des 19. Jahrhunderts, die mit derjenigen der vorhergehenden Zeit nur teilweise identisch ist, noch nicht erforscht. Die Untersuchung zeigt u. a., daß der heute vor den deutschen Gerichten geschworene Eid auf den in der preußischen Gesetzgebung entwickelten und 1869 für ganz Preußen eingeführten Judeneid zurückgeht. Der Verf. bettet die Darstellung der Problematik in die Entwicklung der Judenemanzipation einerseits, des Antisemitismus andererseits ein. In einem zweiten Teil stellt er die Problematik in grundsätzliche Zusammenhänge der deutschen Geschichte und der juristischen Zeitgeschichte.
Rechtshistorikern ist die Problematik des Judeneides im Allgemeinen nur als eine Problematik der Frühen Neuzeit vertraut; damals war die Eidesabnahme bei Juden mit zahlreichen demütigenden Zeremonien verbunden. Wenig bekannt ist hingegen, dass auch im 19. Jahrhundert diese Problematik eine in Politik und Rechtswissenschaft heftig umstrittene Frage bildete. Diese Frage war über Jahrzehnte hinweg eng mit der allgemeinen Frage der Judenemanzipation verwoben. Es ging um die Zulassung der Juden zur Eidesleistung, um den Beweiswert ihrer Aussagen und nach wie vor um das Zeremoniell der Eidesabnahme und die Eidesformel. Während die beiden ersten Komplexe sich bis zur Jahrhundertmitte erledigten, blieben Eideszeremoniell und Eidesformel bis kurz vor der Gründung des Deutschen Reiches streitige Fragen. Die "Pointe" dieser Entwicklung ist, dass die durch die Reichsjustizgesetzgebung eingeführte und im Grundsatz bis heute bestehende Eidesformel auf die am Ende der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts gefundene Formel des "Judeneides" zurückgeht. Da die Problematik mit der Geschichte der Judenemanzipation verwoben ist, ist sie zugleich mit der Geschichte des Antisemitismus verwoben. Dies macht sie zu einem exemplarischen Thema der modernen Rechtsgeschichte. Der Verfasser nimmt sie daher, nachdem er im ersten Teil der Abhandlung die Entwicklung in Preußen dargestellt hat, in einem zweiten Teil zum Anlass zu einer grundlegenden Erörterung allgemeinhistorischer Fragen ("Beginn des Antisemitismus", "politische Einordnung des Antisemitismus"), Fragen zur Zeitgeschichte des Rechts ("Judeneid als Quelle des modernen Eides", "Freiheit und Gleichheit") und der juristischen Zeitgeschichte ("Gleichheit und Eigenheit", "Gleichheit in der Moderne", "Gleichheit und Aufklärung") und versucht damit zugleich einen Beitrag zur methodischen Fortentwicklung des jungen Faches "Juristische Zeitgeschichte".
Rechtshistorikern ist die Problematik des Judeneides im Allgemeinen nur als eine Problematik der Frühen Neuzeit vertraut; damals war die Eidesabnahme bei Juden mit zahlreichen demütigenden Zeremonien verbunden. Wenig bekannt ist hingegen, dass auch im 19. Jahrhundert diese Problematik eine in Politik und Rechtswissenschaft heftig umstrittene Frage bildete. Diese Frage war über Jahrzehnte hinweg eng mit der allgemeinen Frage der Judenemanzipation verwoben. Es ging um die Zulassung der Juden zur Eidesleistung, um den Beweiswert ihrer Aussagen und nach wie vor um das Zeremoniell der Eidesabnahme und die Eidesformel. Während die beiden ersten Komplexe sich bis zur Jahrhundertmitte erledigten, blieben Eideszeremoniell und Eidesformel bis kurz vor der Gründung des Deutschen Reiches streitige Fragen. Die "Pointe" dieser Entwicklung ist, dass die durch die Reichsjustizgesetzgebung eingeführte und im Grundsatz bis heute bestehende Eidesformel auf die am Ende der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts gefundene Formel des "Judeneides" zurückgeht. Da die Problematik mit der Geschichte der Judenemanzipation verwoben ist, ist sie zugleich mit der Geschichte des Antisemitismus verwoben. Dies macht sie zu einem exemplarischen Thema der modernen Rechtsgeschichte. Der Verfasser nimmt sie daher, nachdem er im ersten Teil der Abhandlung die Entwicklung in Preußen dargestellt hat, in einem zweiten Teil zum Anlass zu einer grundlegenden Erörterung allgemeinhistorischer Fragen ("Beginn des Antisemitismus", "politische Einordnung des Antisemitismus"), Fragen zur Zeitgeschichte des Rechts ("Judeneid als Quelle des modernen Eides", "Freiheit und Gleichheit") und der juristischen Zeitgeschichte ("Gleichheit und Eigenheit", "Gleichheit in der Moderne", "Gleichheit und Aufklärung") und versucht damit zugleich einen Beitrag zur methodischen Fortentwicklung des jungen Faches "Juristische Zeitgeschichte".