War der Kampf jüdischer Anwälte gegen den Antisemitismus im Kaiserreich und in der Weimarer Republik trotz vieler verlorener Prozesse erfolgreich? Im Gegensatz zur bisherigen Forschung bejaht die Autorin diese Frage. Sie zeigt, dass das Ziel der Anwälte des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (CV) gerade nicht das Gewinnen möglichst vieler Prozesse gegen Antisemiten war. Vielmehr strebten die CV-Anwälte danach, durch gezielte Prozesse, Aktionen und Kampagnen ihrem Kampf gegen den Antisemitismus Öffentlichkeit zu verschaffen. Damit gelang dem CV etwas, das vor ihm keiner jüdischen Organisation gelungen war: Selbstverteidigung im Lichte der Öffentlichkeit.
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